Ergebnisse der Alkohol- und Drogenkontrollen in Stralsund

Stralsund (ots) – Wie bereits gestern berichtet starteten am 01.Juni 2023 die themenorientierten Verkehrskontrollen der Kampagne „Fahren.Ankommen.LEBEN!“, die in diesem Monat auf die Schwerpunkte Alkohol und Drogen ausgerichtet sind. Auch die Stralsunder Polizisten führten dazu Verkehrskontrolle im Stadtgebiet durch.

Gegen 16:30 Uhr bemerkten die Beamten im Heinrich-Heine-Ring einen jungen E-Scooter-Fahrer, der offensichtlich ohne den nötigen Versicherungsschutz unterwegs war. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der 15-jährige Stralsunder den Anschein erweckte unter dem Einfluss von Drogen zu stehen. Ein durchgeführter Drogenvortest ergab einen positiven Nachweis von THC, was eine Blutprobenentnahme nach sich zog. Den Jugendlichen erwartet aber nicht nur die Ordnungswidrigkeit wegen des Fahrens unter Betäubungsmitteln, sondern auch ein Verstoß nach dem Pflichtversicherungsgesetz und eine Strafanzeige wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, da bei der Durchsuchung des Jungen auch Konsumutensilien und augenscheinlich Betäubungsmittel aufgefunden wurden.

Ein weiterer E-Scooter wurde gegen 18:30 Uhr im Knieperwall ebenfalls ohne Versicherungsschutz angehalten und kontrolliert. Der 33-jährige Fahrer wies ebenfalls erhebliche körperliche Auffälligkeiten auf, die auf einen zeitnahen Konsum von Drogen hinwiesen. Auch für diesen Verkehrsteilnehmer endete die Fahrt und eine Blutprobenentnahme sowie Straf- und Ordnungswidrigkeitenanzeigen folgten.

Die dritte Drogenfahrt wurde ebenfalls mit einem E-Scooter begannen und gegen 23:30 Uhr in der Arnold-Zweig-Straße von den Stralsunder Polizisten festgestellt. Ein Drogenvortest zeigt auch bei dem 23-jährigen Fahrer eine Beeinflussung von THC an.

Eine weitere etwas andere Verkehrskontrolle ergab sich gegen18:00 Uhr in der Greifswalder Chaussee. Der Stralsunder Polizei wurde ein älterer Herr gemeldet, der mit einem motorisierten Krankenfahrstuhl eine auffällige Fahrweise an den Tag gelegt haben soll. Dieser soll einen alkoholisierten Eindruck erwecken und mehrfach auf die Straße gefahren sein. Vor Ort stellten die Beamten tatsächlich einen 74-jährigen Senioren fest, der erheblich alkoholisiert schien. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,19 Promille. Da es sich bei einem elektronischen Krankenfahrstuhl ebenfalls um ein Kraftfahrzeug im Sinne des § 316 Strafgesetzbuch handelt, stellt diese Fahrt eine strafbare Trunkenheitsfahrt dar, die ab 1,1 Promille den Tatbestand einer Straftat erfüllen kann. Zur Beweissicherung wurde dem Rentner eine Blutprobe entnommen und er anschließend in ein Pflegeheim gebracht.