Gemeinsame Pressemitteilung zu einem alkoholisierten Bootsführer

Sassnitz (ots). Am Mittwochmorgen, dem 03. August 2022, meldete ein aufmerksamer Augenzeuge über den Notruf des Polizeipräsidiums Neubrandenburg den Verdacht, dass ein alkoholisierter Bootsführer auf der Ostsee vor Glowe unterwegs ist. Da der Bootsführer augenscheinlich kein Benzin mehr hatte, wurde das Boot des Betroffenen mit Hilfe des Bootes einer anderen Person in den Hafen geschleppt.

Die Beamten des Polizeirevieres Sassnitz und der Wasserschutzpolizeiinspektion Sassnitz kontrollierten den Bootsführer gemeinsam und veranlassten einen Atemalkoholtest bei dem 62-jährigen Mann. Mit dem Ergebnis von 1,83 Promille. Durch einen Arzt wurde zur Beweissicherung eine Blutprobe entnommen. Weiterhin wurde eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Trunkenheit aufgenommen. Die weiteren Ermittlungen werden durch die Wasserschutzpolizei in Sassnitz geführt.

Grundsätzlich gilt auch im Schiffsverkehr die 0,5-Promille-Grenze für alkoholbedingte Ordnungswidrigkeiten. Wer mit über 1,1 Promille ein motorbetriebenes Boot führt, begeht auch auf dem Wasser eine Straftat. Aus diesem Grund weist die Polizei hier nochmal deutlich daraufhin, dass Bootsführer grundsätzlich nüchtern unterwegs sein sollten. Das Wasser unterliegt unterschiedlichen physikalischen und witterungsbedingten Einflüssen, wie Wellenbewegungen, Tieden und Wind. Diese Einflüsse erfordern einen klaren Kopf und schnelle Entscheidungen, die nur nüchtern möglich sind.