Vorpommern-Rügen (ots). In den letzten 24 Stunden gerieten mehrfach Fahrer von E-Scootern ins Visier der Polizei.
Ohne Versicherungsschutz auf Rügen
So kam es gestern (09.09.2025) gegen 14:00 Uhr zu einer Verkehrskontrolle in Putbus auf Rügen. Dort wurde im Rahmen der Streifentätigkeit vor einer Grundschule eine 28-jährige Fahrerin eines Elektrorollers angehalten und festgestellt, dass die Frau mit aserbaidanischer Staatsbürgerschaft keinen Nachweis über die notwendige Versicherung erbringen konnte. Dies stellt allerdings kein Kavalierdelikt dar, sondern ist eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz und zieht eine Strafanzeige nach sich.
Unter Drogeneinfluss in Stralsund unterwegs
Ebenfalls am gestrigen Dienstag, stoppten die Beamten in Stralsund gegen 10:00 Uhr im Stadtteil Knieper einen 25-jährigen Mann der ebenfalls auf einem Elektro-Scooter unterwegs war. Auch dieser Fahrer konnte keinen Versicherungsnachweis erbringen und zudem ergaben sich im Rahmen der Kontrolle noch Anhaltspunkte für den Konsum von Betäubungsmitteln. So wurde neben der Strafanzeige wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz auch noch eine Ordnungswidrigkeit wegen des Verdachts einer Drogenfahrt aufgenommen und eine Blutprobe zur Beweissicherung in einem Krankenhaus entnommen.
Bundespolizei stoppt berauschten Rollerfahrer
Am gestrigen Abend kurz vor 24:00 Uhr stoppte Beamte der Bundespolizei einen E-Scooter im Grünhufer Bogen in Stralsund. Der 23-jährige Mann war nicht nur ohne gültige Versicherung unterwegs, sondern auch mit fast 0,9 Promille Alkohol. Als die Polizisten den Mann weiterhin überprüften stellte sich auch bei diesem Fahrer heraus, dass er vermutlich unter Drogeneinfluss stehen könnte. Da der Drogenvortest positiv ausfiel wurde eine Blutprobe angeordnet und im Krankenhaus entnommen. Die Weiterfahrt endete auch für diesen Teilnehmer im Straßenverkehr.
Unfall mit dem E-Scooter deckt weitere Vergehen auf
Gegen 16:00 Uhr meldeten sich Rettungskräfte bei der Stralsunder Polizei und baten um Unterstützung bei der Behandlung eines Patienten nach einem Verkehrsunfall. So sei der 31-jährige Mann alleinbeteiligt mit seinem Elektroroller gestützt und habe sich dadurch eine Verletzung am Kopf zugezogen. Die Beamten trafen in der Lion-Feuchtwanger-Straße dann nicht nur einen offensichtlich aggressiven und verletzten Mann vor, sondern bemerkten auch die Alkoholisierung des Verunfallten. Ein Atemalkoholtest zeigt über 1,6 Promille und ein Drogentest ein positives Ergebnis auf THC an.
Die Polizei erinnert erneut an die wichtigsten Verhaltensweisen für Fahrerinnen und Fahrern von E-Scootern Elektroroller dürfen im öffentlichen Verkehr nur mit Versicherungskennzeichen gefahren werden. Es ist nur eine Person pro Scooter erlaubt. Es gelten die gleichen Regeln wie bei Autofahrern, was den Alkohol- und Drogenkonsum sowie die Nutzung von Mobiltelefonen angeht.