Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Stralsund. Bei der Herstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nach lauter Musik wehrten sich die Betroffenen und leisteten Widerstand. In der Nacht vom 7. zum 8. Januar mussten die Beamten gleich zweimal in den Leo Tolstoi Weg, wegen unzulässigen Lärms. Beim ersten Erscheinen gegen 22.30 Uhr belehrten die Beamten den 49-jährigen Wohnungsinhaber und dessen 42- und 20-jährigen Gäste. Sie machten die sehr laute Musik leiser und zeigten sich einsichtig. Bereits gegen 23. 40 Uhr war die Musik wieder so laut, dass es massive Beschwerden gab. Die Polizei musste erneut einschreiten.

Die drei anwesenden Personen teilten mit, dass sie feiern und die Musik so bleibt. Den Beamten blieb nichts weiter übrig als die Musikanlage sicherzustellen. Dagegen setzten sich der 42-jährige und die 20-jährige erheblich zur Wehr. Sie griffen die Beamten an und wollten so das Sicherstellen verhindern. Nur durch Fesselung konnte die Maßnahme beendet werden. Ein Atemalkoholtest ergab bei dem 42-jährigen Stralsunder einen Wert, der einer Blutalkoholkonzentration von 2,37 Promille entsprechen würde. Die 20-jährige Stralsunderin verweigerte diesen Test. Gegen beide wurde Anzeige wegen des Verdachtes des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte erstattet.