Verdacht der fahrlässigen Brandstiftung bei einem Wohnhausbrand in Stralsund

Stralsund (ots). Am 25.05.2023, um 14:29 Uhr, erhielt die Polizei über den Notruf der Einsatzleitstelle des Polizeipräsidiums Neubrandenburg die Mitteilung, dass im Stralsunder Stadtteil Tribseer Vorstadt aus einer Wohnung eines Mehrfamilienwohnblockes eine starke Rauchentwicklung wahrnehmbar sei. Einsatzkräfte der Polizei trafen zeitgleich mit den Rettungs- und Feuerwehrkräften in der Alten Richtenberger Straße ein. Die Feuerwehr konnte den Brand zügig löschen, begann mit der Lüftung des Wohnblockes und ermittelte vermeintlich geschädigte Personen.

Nach aktuellen Erkenntnissen ereignete sich der Brandausbruch offenbar auf der Außenterrasse einer Wohnung des Mehrfamilienwohnblockes, wodurch in der Folge u.a. die Außenfassade sowie der Dachstuhl beschädigt wurden. Zur Klärung der Brandursache wurde auf Anordnung der Stralsunder Staatsanwaltschaft ein Brandursachenermittler hinzugezogen. Dieser kam zu dem vorläufigen Ergebnis, dass eine technische Ursache für die Brandentstehung gegenwärtig ausgeschlossen werden kann. Vielmehr liegt der Verdacht der fahrlässigen Brandstiftung im Raum.

Der Mehrfamilienwohnblock bleibt bis auf die betroffene Brandwohnung weiterhin bewohnbar. Personen wurden nicht verletzt. Der Gesamtschaden wird derzeit auf ca. 30.000 EUR geschätzt. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei dauern an.