Ermittlungen nach Verbreitung eines manipulierten Bildes unter Schülern auf Rügen – Polizei warnt vor strafbaren WhatsApp-Stickern

Rügen (ots). Am Mittwoch, dem 17.06.2026, wurde der Polizei auf der Insel Rügen ein Sachverhalt angezeigt, bei dem das Bild einer minderjährigen Geschädigten offenbar digital manipuliert und anschließend über einen Messenger-Dienst verbreitet wurde. Nach bisherigen Erkenntnissen erschienen die Geschädigte sowie ihre Erziehungsberechtigten auf einer Polizeidienststelle und erstatteten Anzeige. Demnach soll ein Bild des Gesichts des Kindes mit pornografischen Inhalten kombiniert und anschließend als sogenannter WhatsApp-Sticker an mehrere Schülerinnen und Schüler weitergeleitet worden sein.

Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Derzeit wird unter anderem geprüft, welche Straftatbestände im konkreten Einzelfall erfüllt sein könnten. Im vorliegenden Fall stehen insbesondere Ermittlungen im Zusammenhang mit der Verbreitung pornografischer Inhalte im Raum. Darüber hinaus können derartige Handlungen – abhängig von den Umständen des Einzelfalls – auch weitere straf- oder zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Hierzu zählen beispielsweise Beleidigungsdelikte oder Verstöße gegen Persönlichkeits- und Bildrechte.

Die Polizei nimmt den Sachverhalt zum Anlass, insbesondere Kinder, Jugendliche und Heranwachsende für den verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien zu sensibilisieren. Was auf den ersten Blick als vermeintlicher Scherz oder „lustiger Sticker“ erscheinen mag, kann für die betroffenen Personen erhebliche persönliche Folgen haben und strafrechtlich relevant sein.

Wer Bilder anderer Personen ohne deren Einverständnis bearbeitet, verfremdet oder verbreitet, verletzt unter Umständen deren Rechte. Insbesondere dann, wenn Inhalte sexualisiert, beleidigend oder herabwürdigend sind, handelt es sich keineswegs um einen harmlosen Spaß.

Die Polizei weist zudem darauf hin, dass strafrechtliche Ermittlungen regelmäßig die Sicherung digitaler Beweismittel erforderlich machen können. Dies kann unter anderem die Beschlagnahme oder Auswertung von Mobiltelefonen und anderen elektronischen Geräten umfassen.

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