Stralsund (ots). Am gestrigen Donnerstag (26. Februar 2026) wurde die Stralsunder Polizei gegen 14:30 Uhr zum Nikolaikirchhof gerufen. Offenbar verursachten hier mehrere Personen Lärm und skandierten verfassungsfeindliche Parolen.
Der Sachverhalt bestätigte sich. Es konnte ein augenscheinlich alkoholisierter 32-jähriger Mann festgestellt werden, der zugab, einen verfassungsfeindlichen Gruß sowie eine verfassungsfeindliche Parole getätigt zu haben. Eine freiwillige Überprüfung des Atemalkohols ergab einen Wert von 1,95 Promille.
Eine weitere Person, ein 45-jähriger Mann, soll ebenfalls verfassungsfeindliche Parolen skandiert haben. Bei ihm wurde ein Atemalkohol von 3,00 Promille gemessen.
Gegen die beiden Männer ermittelt nun die Kriminalpolizei wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen von verfassungswidrigen Organisationen. Nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen vor Ort erhielten alle anwesenden Personen einen Platzverweis, welchem sie nachkamen.
Bei der Überprüfung der Personalien konnte festgestellt werden, dass auf eine ebenfalls anwesende Person ein Haftbefehl vorliegt. Der 37-jährige Mann hatte sich bereits wegbegeben, konnte aber in der Ossenreyerstraße festgestellt werden. Auch er war alkoholisiert, pustete 1,65 Promille. Er wurde einer Justizvollzugsanstalt zugeführt.