Vom Fahren ohne Fahrerlaubnis bis hin zum Diebstahl von Kennzeichen

Bergen auf Rügen (ots). Die Beamten des Polizeihauptrevieres Bergen landeten durch eine Verkehrskontrolle, die bereits am 17.05.2020 stattfand, nun in zweifacher Hinsicht einen Treffer. Wie erwähnt, führten die Beamten am Sonntagvormittag eine Verkehrskontrolle bei einem Ford-Fahrer durch, der nahe des Stadthofes an der B 96 mit einem Potsdamer Kennzeichen auffiel. Folglich ergab sich die Frage nach dem Personalausweis und weiteren Dokumenten, die der 20-jährige Fahrer scheinbar nicht mitführte. Bei der Personen- und Fahrzeugüberprüfung wurde bekannt, dass der Fahrer aus Potsdam ohne die erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs war, sich gestohlene Kennzeichen am Ford befanden und dieser zudem bereits im März dieses Jahres außer Betrieb gesetzt worden war. Die Folge: Sicherstellung der Kennzeichen sowie der Fahrzeugschlüssel, um weitere mögliche Straftaten zu verhindern. So wurde er zunächst aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen und konnte seinen Weg zu Fuß fortsetzen.

Am selben Abend erstattete ein 53-jähriger Anzeigender eine Strafanzeige wegen des Diebstahls von Kennzeichen. Dieser hatte seinen Pkw VW im Zeitraum von etwa 17:30 Uhr bis 18:25 Uhr auf dem Parkplatz Stadthof abgestellt, um einen Spaziergang um den Nonnensee zu machen. Als er nach dem Rundgang zurückkehrte, bemerkte er, dass die RÜG-Kennzeichen sowohl vorn als auch hinten entwendet worden waren. Die Ermittlungen wurden aufgenommen und sogleich auch der Kontakt zur Brandenburger Polizei hergestellt, denn der Verdacht lag nahe, dass sich der junge Mann aus Potsdam die Kennzeichen aneignete. Am gestrigen Tage (25.05.2020) erhielten die Bergener Kriminalbeamten hierzu die Information, dass sich die gestohlenen Kennzeichen des VW (RÜG-…) am Ford befanden, der bekanntermaßen vom 20-Jährigen gefahrenen wurde. Auch diese sind dem Dieb letztendlich abgenommen und sichergestellt worden. So muss sich der Potsdamer nicht nur wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, sondern auch u.a. wegen des Verdachts des Kennzeichendiebstahls verantworten.