Fahren ohne Fahrerlaubnis und nicht zugelassenem Fahrzeug

Kummerow (Nordvorpommern). Am 26.07.2011 gegen 0:10 Uhr stellten Beamte des Polizeirevieres Barth auf der B105 Höhe Kummerow einen PKW VW Golf III fest und wollten diesen kontrollieren. Der Aufforderung „Stop Polizei“ mittels Signalgeber wurde vom Fahrer nicht nachgekommen. Im Gegenteil – er beschleunigte das Auto und flüchtete in Richtung Martensdorf und anschließend in Richtung Niedermützkow. Ca. 300 Meter vor dem Ortseingang hielt der Fahrer an, sprang ohne den Motor auszuschalten aus dem Golf und lief in ein angrenzendes Maisfeld. Die Suche nach ihm verlief ergebnislos. Der ebenfalls weglaufende Beifahrer (25 Jahre, wohnhaft in Niepars), gleichzeitig auch Halter des VW, konnte gestellt werden. Auf dem Fahrersitz wurden das Handy sowie ein ungeöffneter Brief des 20-jährigen Fahrers aus Velgast gefunden. Eine Überprüfung ergab, dass er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Der Pkw war seit Mai nicht mehr für den Straßenverkehr zugelassen. Gegen den Fahrer wird wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ermittelt. Auch gegen den Beifahrer wurde eine Anzeige aufgenommen. Er hätte den 20-Jährigen ohne Fahrerlaubnis nicht mit dem Auto fahren lassen dürfen.