Verstoß gegen die Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern

Stralsund (ots). Im Zuge eines Polizeieinsatzes in der Friedrich-Wolf-Straße in Stralsund am 14.01.2021 stellten die eingesetzten Beamten auch einen Verstoß gegen die Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (M-V) fest. Es stellte sich heraus, dass ein 28-jähriger Mann in den Abendstunden des 13.01.2021 mit mindestens zwei Freunden in seiner Wohnung seinen Geburtstag feierte. Da dieser Verstoß gegen die aktuell gültige Corona-Landesverordnung eine Ordnungswidrigkeit darstellt, fertigten die Beamten eine Anzeige gegen den 28-Jährigen und seine beiden Freunde im Alter von 26 und 28 Jahren. Durch die Polizei wurde die Ordnungsbehörde über den Sachverhalt informiert. Die Betroffenen müssen nun mit einem Bußgeld zwischen 50 und 150 Euro rechnen.

Leider musste die Polizei allein seit dem 11.01.2021 insgesamt elf Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen des Verstoßes gegen die Corona-Landesverordnung M-V in unserem Landkreis fertigen. In den meisten Fällen verstießen die Betroffenen gegen die in § 1 der Corona-Landesverordnung M-V verankerte Kontaktbeschränkung.

Die Polizei möchte an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass im Zusammenhang mit der Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus das Gebot der Stunde ist, seine Kontakte zu beschränken. Alle Bürgerinnen und Bürger sind dazu angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren, jeden nicht notwendigen Kontakt zu vermeiden und möglichst zu Hause zu bleiben, um die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus im Land zu senken.

Polizeieinsatz am 09.01.2021 in Ribnitz-Damgarten

Ribnitz-Damgarten (ots). Am 09.01.2021 wurde die Polizei in Ribnitz-Damgarten zum Bahnhof West nach Ribnitz gerufen, um den Sicherheitsdienst zu unterstützen. Vorausgegangen war, dass ein 25-jähriger Mann aus Wolgast im Zug keinen gültigen Fahrschein vorlegen konnte. Auf dem Bahnhofsgelände trug der 25-Jährige keine Mund-Nasen-Bedeckung und wies sich gegenüber dem Sicherheitspersonal der deutschen Bahn trotz Aufforderung nicht aus. Die hinzugerufenen Beamten stellten gegen 15:40 Uhr die Identität des Mannes fest und sprachen ihm auf Wunsch des Bahnpersonals ein Hausverbot aus. Dem kam der Mann zunächst nach und verließ das Bahnhofsgelände. Gegen 16:20 Uhr wurden die Polizeibeamten erneut verständigt, da der Mann aus dem Benin sich wieder auf dem Bahnhofsgelände aufhielt und dieses trotz Aufforderung nicht verließ. Auch die hinzugerufenen Polizeibeamten forderten den Mann auf, dem Hausverbot nachzukommen und den Bahnhof zu verlassen. Diese Aufforderung, welche die Polizeibeamten mehrfach wiederholten, ignorierte der 25-Jährige. Aus diesem Grund wurde er zum Polizeirevier Ribnitz-Damgarten gebracht und dort nach Rücksprache mit einem Richter bis zum Folgetag in Gewahrsam genommen. Bei den weiteren polizeilichen Maßnahmen leistete der Beschuldigte Widerstand und verletzte dabei einen Polizeibeamten leicht. Der Beamte konnte seinen Dienst fortsetzen. Gegen den 25-jährigen Beniner ermittelt die Kriminalpolizei nun unter anderem wegen des Verdachts des Hausfriedensbruchs sowie des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Auch ein Verstoß gegen die derzeit gültige Corona-Landesverordnung M-V wird geprüft.

Kegelrobbe am Zingster Ostseestrand

Zingst (ots). Am Vormittag des 29.12.2020 meldete eine Spaziergängerin bei der Polizei, dass sie eine junge Robbe Höhe des Strandaufgangs 15a in Zingst gefunden hätte. Ob das Wildtier verletzt sei, konnte die junge Frau nicht sagen. Da sowohl von Robben selbst Gefahren ausgehen als auch für diese Tiere Gefahren bestehen können, wurden Beamte des Polizeirevieres Barth mit der Überprüfung des Sachverhaltes beauftragt. Diese bestätigten, dass ein etwa 60 cm großes und augenscheinlich unverletztes Jungtier allein am Strand liegt und verständigten das Ordnungsamt Zingst. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes übernahmen die weiteren Maßnahmen und sperrten den Bereich um die junge Robbe entsprechend der Empfehlungen des BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.) weiträumig ab. Kegelrobben sind eine besonders zu schützende Tierart. Die Wildtiere können sich mitunter zur Wehr setzen und beißen, wenn sich beispielsweise Passanten oder Hunde dicht nähern.
Ebenso kann das Tier bei Ansammlungen von Schaulustigen Stress erleiden, weshalb der Strandbereich bis in den Nachmittag abgesperrt wurde, um dem Tier ausreichend Raum zu geben. Am Nachmittag stellten die Mitarbeiter des Ordnungsamtes fest, dass sich das Jungtier ins Wasser zurückgezogen und den Strandbereich offenbar nur zum Ausruhen genutzt hatte.

Foto: Polizei Barth
Foto: Polizei Barth

Der BUND empfiehlt bei derartigen Tiersichtungen Folgendes:

  • Abstand von ca. 100 Metern halten,
  • Hunde anleinen,
  • Behörden (Ordnungsamt, Kurverwaltung, Meeresmuseum,
    Rettungsleitstelle, BUND e.V. o.a.) über die Tiersichtung informieren, damit diese eine Absperrung organisieren können, z.B.
    über die kostenlose Behördenrufnummer 115,
  • Sichtungen über Meeressäuger an der Ostseeküste über die App
    „OstSeeTiere“ melden und damit einen Beitrag für die Wissenschaft und Forschung leisten,
  • Tiere nicht füttern, anfassen oder mitnehmen,
  • Ruhe bewahren und den besonderen Moment genießen.

Insbesondere beim Auffinden von Jungtieren am Strand sollten sich die Spaziergänger keine Sorgen machen und die Robben in Ruhe lassen. Es ist ganz natürlich, dass die kleinen Robbenbabys in den ersten Wochen alleine am Strand liegen, während das Muttertier zur Jagd im Wasser unterwegs ist. Diese kehrt nach ihrem Fischfang jedoch regelmäßig zum Säugen ihres Jungen zurück. Ebenso rät der BUND, private Fotos erst zeitverzögert zu veröffentlichen, um keinen Besucheransturm zu verursachen.

Polizeieinsatz am 21.12.2020 in der Hansestadt Stralsund

Stralsund (ots). Anlässlich insgesamt vier bei der Versammlungsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen angemeldeter Versammlungen unter freiem Himmel, ein Aufzug und drei stationäre Versammlungen, führte die Polizeiinspektion Stralsund an diesem Montagabend (21.12.2020) einen Polizeieinsatz durch. Die Stralsunder Beamten wurden von Kräften des Landesbereitschaftspolizeiamtes MV unterstützt. Der Aufzug sollte auf dem Alten Markt starten und durch verschiedene Straßen der Innenstadt zurück zum Alten Markt führen. Die stationären Versammlungen waren für den Alten Markt, den Olof-Palme-Platz und die Badenstraße angemeldet. Für jede Versammlung wurden etwa 50 bis 100 Teilnehmer erwartet und von der Versammlungsbehörde zugelassen.

Der Aufzug, der sich laut Anmelderin gegen das Infektionsschutzgesetz, die unverhältnismäßigen Corona-Maßnahmen und die dazugehörige Landesverordnung richtete, erhielt an diesem Montagabend Zulauf von rund 80 Teilnehmern. Gegen 19:15 Uhr startete der Aufzug am Alten Markt und schloss mit einer Kundgebung auf dem Alten Markt gegen 21:00 Uhr ab. Die drei als stationär angemeldeten Versammlungen wurden durch die Veranstalter abgesagt, da keine Teilnehmer erschienen. Vor dem Beginn des Aufzugs wurden Personen ohne Mund-Nase-Bedeckung auf eine Befreiung kontrolliert. Drei Personen konnten eine solche nicht vorlegen und wurden vom Aufzug ausgeschlossen. Ein weiterer Versammlungsteilnehmer wurde während des Aufzuges ausgeschlossen, da er keine Mund-Nasen-Bedeckung trug. Die anderen Versammlunsgteilnehmer hielten sich an die von der Versammlunsgbehörde erteilten Hygieneauflagen, sodass keine Verstöße geahndet werden mussten.

Während des Versammlungsgeschehens kam es kurzzeitig zu Verkehrseinschränkungen, insbesondere im Bereich des Knieperwalls. Aus polizeilicher Sicht kam es zu keinen weiteren besonderen Vorkommnissen oder Störungen.

Gefälschtes Dokument bei einer Verkehrskontrolle in Schmedshagen

Barth (ots). Am 15.12.2020 stellten Beamte vom Polizeirevier Barth bei einer Verkehrskontrolle ein gefälschtes Dokument fest. Gegen 12:00 Uhr kontrollierten sie in der Stralsunder Straße in Schmedshagen einen VW Transporter, dessen Fahrzeugführer den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt hatte. Der 39-jährige deutsche Mann aus der Gemeinde Niepars zeigte den Beamten ein Dokument vor, aus dem hervorging, dass er von der Pflicht, den Sicherheitsgurt anzulegen, entbunden ist. Den Beamten kamen Zweifel an der Echtheit des Dokuments, sodass sie entsprechende Nachforschungen anstellten. Dabei erhärtete sich der Verdacht, dass es sich um eine Fälschung handeln könnte. Die Beamten stellten das Dokument sicher und leiteten gegen den 39-Jährigen ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung ein. Seit dem 01.01.1976 gibt es in Deutschland eine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht zum Anlegen des Sicherheitsgurtes während der Fahrt. Diese ist in Paragraph 21a der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Hier werden auch einige Ausnahmen, wie zum Beispiel das Fahren mit Schrittgeschwindigkeit auf Parkplätzen, benannt. Außerdem können Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen bei der Straßenverkehrsbehörde einen schriftlichen Antrag zur Befreiung von der Gurtpflicht stellen. Dem Antrag ist eine ärztliche Bescheinigung beizufügen, aus der hervorgeht, dass die Gurtpflicht die Gesundheut in großem Maße beeinträchtigen würde. Eine Gurtbefreiung kann zeitlich begrenzt ausgestellt werden oder auch unbefristet, wenn es sich um einen nicht besserungsfähigen Dauerzustand handelt. Darüber hinaus sind Menschen mit einer Körpergröße von weniger als 150 Zentimetern von der Gurtanlegepflicht befreit.

Polizeieinsatz am 15.12.2020 in der Stralsunder Innenstadt

Stralsund (ots). Am Abend des 14.12.2020 wurde eine auf dem Alten Markt in Stralsund angemeldete Versammlung unter freiem Himmel durch die Versammlungsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen untersagt. Trotz des Verbotes versammelten sich im Bereich der Altstadt mehrere Personengruppen, um ihre Meinung gegen die aktuelle Corona-Politik Kund zu tun. Dieses Verhalten wurde als Ersatzversammlung gewertet, die ebenfalls unter das Verbot fiel. Bei der polizeilichen Durchsetzung der Verbotsverfügung kam es seitens einiger Teilnehmer auch zu Verstößen mit strafrechtlicher Relevanz sowie Verstößen nach dem Ordnungsrecht. Zum Ende des Polizeieinsatzes wurde durch Teilnehmer angekündigt, dass die Entscheidung der Versammlungsbehörde und der Polizei nicht hingenommen wird. Insbesondere auf sozialen Medien wurde im Nachgang dazu aufgerufen, ab jetzt jeden Tag in den frühen Abendstunden stille Proteste ohne Anmeldung durchzuführen. Daher musste die Polizei davon ausgehen, dass sich trotz des derzeitigen Infektionsgeschehens mit dem Coronavirus auch am heutigen Abend Menschen im Bereich der Altstadt versammeln werden. Gegen 18:30 Uhr stellten die eingesetzten Kräfte des Polizeihauptrevieres Stralsund mit Unterstützungskräften des Landesbereitschaftspolizeiamtes MV und Kräften aus benachbarten Dienststellen 15 Personen auf dem Alten Markt fest, die augenscheinlich als Gruppe, jedoch unter Einhaltung der Abstandsregeln, zusammen gehörten. Beim Annähern der Beamten teilte sich die Gruppe in mehrere Kleingruppen auf. Die Einsatzkräfte sprachen die Personen gezielt an, klärten sie über die aktuellen Regelungen auf und erteilten ihnen einen Platzverweis für den Bereich der Altstadt. Diesem wurde insoweit auch Folge geleistet. Das Verhalten der 15 Personen war insgesamt kooperativ. Störungen gingen von den Personen nicht aus.

Versammlungsgeschehen am 14.12.2020 in der Hansestadt Stralsund

Stralsund (ots). Wie bereits seit mehreren Monaten war auch für diesen Montag (14.12.2020) eine Versammlung unter freiem Himmel auf dem Alten Markt in Stralsund bei der Versammlungsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen angemeldet worden. Unter anderem aufgrund der derzeitig hohen Corona-Infektionszahlen erließ die Versammlungsbehörde am 14.12.2020 eine Verbotsverfügung für die Versammlung. Das Polizeihauptrevier Stralsund führte wie in den Vorwochen mit Unterstützungskräften des Landesbereitschaftspolizeiamtes M-V und benachbarter Dienststellen einen Polizeieinsatz durch. Auch zwei Mitarbeiter der Versammlungsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen waren im Einsatz. Gegen 19:00 Uhr versammelten sich im Bereich der Altstadt trotz des Versammlungsverbotes mehrere kleinere Personengruppen. Die Personen wurden gezielt durch die Polizeibeamten angesprochen und auf das Versammlungsverbot hingewiesen. Einige Personen verließen daraufhin die Innenstadt wieder. Es wurden mehrere Platzverweise für den Bereich der Innenstadt ausgesprochen. Eine Gruppe von etwa 35 bis 40 Personen skandierte unter anderem Parolen wie „Wir sind das Volk“ oder „Frieden, Freiheit, keine Diktatur“. Nach Rücksprache mit der Versammlungsbehörde wurde dieses Vorgehen als Versammlung gewertet. Die Beamten stellten die Personalien dieser Personen fest und leiteten ein entsprechendes Ermittlungsverfahren unter anderem wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Versammlungs- und gegen das Infektionsschutzgesetz ein. Eine 46-jährige Frau aus dieser Personengruppe griff einen Polizeibeamten mit einem Regenschirm an. Der Beamte erlitt leichte Verletzungen im Gesicht, konnte seinen Dienst jedoch fortsetzen. Gegen die Frau wird nun wegen des Verdachts des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt. Außerdem befand sich innerhalb dieser Personengruppe ein 56 jähriger Deutscher aus Berlin, der auf Nachfrage mitteilte, dass er sich zu touristischen Zwecken in Mecklenburg-Vorpommern aufhält. Die Beamten fertigten eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des Verdachts des Verstoßes gegen die Corona-Landesverordnung M-V und forderten den Mann auf, das Bundesland umgehend zu verlassen.

Gegen 21:30 Uhr hatten die meisten Personen die Innenstadt verlassen und der Polizeieinsatz wurde beendet. Ob und inwiefern weitere Verstöße gegen das Versammlungs- oder Infektionsschutzgesetz begangen wurden, ist Gegenstand weiterer Prüfmaßnahmen.

Anwohner verursacht erst Lärm und greift dann Polizisten an

Bergen auf Rügen (ots). Am 12.12.2020 musste die Polizei in Bergen auf Rügen gleich mehrmals ausrücken, weil ein Anwohner eines Mehrfamilienhauses in Bergen Rotensee Lärm verursachte. Am frühen Morgen gegen 06:15 Uhr wurden die Beamten zum ersten Mal in den Sarnowweg gerufen, stellten zu diesem Zeitpunkt jedoch noch keinen Lärm fest. Etwa eine Stunde später wurden sie erneut zum Einsatzort gerufen. Dieses Mal hatte ein anderer Mieter sich über den Lärm aus der gleichen Wohnung beschwert. Nun belehrten die Beamten den 24-jährigen Mieter und forderten ihn auf, sich so zu verhalten, dass die anderen Anwohner des Mehrfamilienhauses nicht gestört werden. Der Mann zeigte sich einsichtig und gelobte Besserung.

Offensichtlich handelte es sich um eine leere Versprechung, denn gegen 8:40 Uhr mussten die Beamten zum dritten Mal anrücken, weil es in der besagten Wohnung erneut sehr laut war. Der 24-Jährige zeigte sich uneinsichtig. Er verhielt sich aggressiv, schrie die Polizisten an und versuchte einen Beamten zu schubsen. In der weiteren Folge versuchte er einen Beamten körperlich anzugreifen, was jedoch misslang. In der Wohnung befanden sich Betäubungsmittel, die beschlagnahmt wurden. Der 24-Jährige hatte kurz zuvor selbst Betäubungsmittel zu sich genommen, weshalb er dem Notarzt vorgestellt wurde. Im Anschluss wurde er ins polizeiliche Gewahrsam genommen. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren unter anderem wegen des Verdachts des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ein.

Gemeinsamer Polizei- und Rettungseinsatz in Stralsund

Stralsund (ots). In der Nacht von Dienstag zu Mittwoch, dem 09.12.2020, kam es vor der Stralsunder Schule „IGS Grünthal“ zu einem gemeinsamen Einsatz von Feuerwehr und Kräften des Polizeihauptrevieres Stralsund sowie des Autobahn- und Verkehrspolizeirevieres Grimmen. Grund war die Meldung der Integrierten Rettungsleitstelle des Landkreises Vorpommern-Rügen gegen 23:20 Uhr über einen möglichen Brand im Bereich der Photovoltaikanlage der Schule. Die umgehend alarmierten Einsatzkräfte sperrten den Bereich vor der Schule ab. Eingesetzt waren insgesamt drei Funkstreifenwagenbesatzungen. Die Kameraden der Stralsunder Feuerwehr, die bereits vor dem Eintreffen der Polizei vor Ort waren, konnten jedoch kein Feuer ausmachen. Nach gegenwärtigen Erkenntnissen wird davon ausgegangen, dass es sich bei den wahrgenommenen vermeintlichen Funken des Hinweisgebers um Spiegelung einer anderen Lichtquelle handelte, wie beispielsweise Weihnachtsdekoration, Laser o.ä.. Ein Brand konnte definitiv ausgeschlossen werden, so dass die Sperrung gegen 23:45 Uhr wieder aufgehoben werden konnte und der Einsatz beendet wurde.

Versammlungsgeschehen am 30.11.2020 in Stralsund

Stralsund (ots). Wie bereits in den vergangenen Wochen führte das Polizeihauptrevier Stralsund mit eigenen und unterstützenden Kräften des Landesbereitschaftspolizeiamtes MV auch am gestrigen Montag einen Polizeieinsatz durch. Für den 30.11.2020 hatte erneut die Initiative „Bürgerbewegung Stralsund“ einen Aufzug mit anschließender Kundgebung in der Stralsunder Altstadt bei der Versammlungsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen angemeldet. Seit Ende Mai dieses Jahres fanden die sogenannten Montagsspaziergänge in der Hansestadt statt. Seit einigen Wochen registriert die Polizei leicht wachsende Teilnehmerzahlen. Gestern Abend nahmen an dem Protest rund 200 Personen teil, deren Versammlungsrecht durch die eingesetzten Polizeikräfte gewährleistet wurde. Unter dem Motto: „Es ist Zeit, es zu beenden!“, „Grundrechte schützen, Freiheit wahren“, „Friedlich für Einigkeit – Recht – Freiheit“ bewegte sich der Aufzug kurz nach 19:00 Uhr vom Alten Markt durch die Ossenreyerstraße zum Neuen Markt und zurück. Im Bereich der Mönchstraße warfen bislang unbekannte Personen aus einem Hausaufgang mit sogenannten „Wasserbomben“ in Richtung des Aufzugs. Personen wurden dabei nicht getroffen. Das Versammlungsgeschehen schloss mit einer Kundgebung auf dem Alten Markt ab.

Sowohl die Vertreter der Versammlungsbehörde als auch Polizei mussten während der rund zweistündigen Protestaktion feststellen, dass sich stellenweise nicht immer alle Teilnehmer an die von der Versammlungsbehörde erteilten Hygieneauflagen hielten. Sowohl durch den Versammlungsleiter, aber auch gezielt durch die Polizeibeamten, wurden die entsprechenden Personen angesprochen. Einige Versammlungsteilnehmer konnten eine Befreiung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vorweisen. Die anderen kamen der Aufforderung, eine Mund-Nasen-Bedeckung aufzusetzen, umgehend nach. Ansonsten kam es aus polizeilicher Sicht zu keinen weiteren Vorkommnissen bzw. Störungen. Die Versammlungsteilnehmer waren insgesamt kooperativ.

Versammlungsgeschehen in Sassnitz am 28.11.2020

Sassnitz (ots). Am 28.11.2020 fand in Sassnitz erneut ein bei der Versammlungsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen angemeldeter Aufzug unter dem Motto: „Lichtermarsch für Freiheit und Solidarität“ statt. Eine erste ähnliche Veranstaltung mit rund 50 Teilnehmern gab es bereits am 14.11.2020. Das Polizeirevier Sassnitz schützte diese Versammlung mit eigenen und unterstützenden Kräften aus dem Bereich der Polizeiinspektion Stralsund. Der Aufzug fand nicht wie beim ersten Mal als stiller Protestmarsch statt. Die Teilnehmer führten ein Transparent mit und äußerten während des Marsches ihren Unmut über die Maßnahmen zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus. Insgesamt nahmen, beginnend ab 16:00 Uhr, rund 100 Teilnehmer an dem Aufzug durch die Stadt Sassnitz teil. Die Aufzugsstrecke war identisch zu der am 14.11.2020. Nach einer Abschlusskundgebung mit mehreren Redebeiträgen endete die Versammlung im Sassnitzer Hafen gegen 17:45 Uhr und verlief aus polizeilicher Sicht insgesamt störungsfrei. Die Versammlungsteilnehmer bedankten sich im Anschluss bei der Polizei. Temporär kam es, wie bereits vor zwei Wochen, zu kurzfristigen Verkehrseinschränkungen.

Polizeieinsatz im Zusammenhang mit einer bundesweiten Protestaktion von Klimaaktivisten

A20/Tribsees (ots). Am Vormittag des 27.11.2020 führte das Autobahn- und Verkehrspolizeirevier (AVPR) Grimmen einen Polizeieinsatz an der A20 bei Tribsees durch. Klimaaktivisten hatten in einer landesweit gestreuten E-Mail gegen 8:30 Uhr angekündigt, u.a. eine Protestaktion an der Brücke der A20 bei Tribsees durchzuführen. Diese sei Teil einer bundesweiten Aktion, die sich gegen den Ausbau von zukunftsfähigen Straßennetzen richtet und das Ende der Rodungen im Dannenröder Forst fordert. Kurz nach 8:30 Uhr konnten die eingesetzten Beamten des AVPR Grimmen bestätigen, dass sich fünf Aktivisten auf der Brücke (Überführung Landesstraße 19) der A20 kurz vor der Baustelle bei Tribsees befanden. Eine Person hatte sich von dieser Brücke über der Autobahn abgeseilt. Auf einem angebrachten Transparent stand „Hier könnte ein Bahnhof sein – nachhaltige Mobilität für MV“.

Mit Unterstützung der alarmierten Freiwilligen Feuerwehr und dem Rettungsdienst wurde die 31-jährige Aktivistin am Seil gesichert und zusammen mit den anderen vier Frauen und einem Mann sicher von der Fahrbahn geleitet. Während dieser Maßnahmen war die Autobahn für etwa 20 Minuten zum Schutz der Beteiligten und den Verkehrsteilnehmern in Fahrtrichtung Lübeck halbseitig gesperrt. Der Verkehr konnte vorbeigeleitet werden, sodass es zu keinen größeren Verkehrsbeeinträchtigungen kam.

Die von den Aktivisten als Spontanversammlung angekündigte Aktion wurde durch die eingesetzten Polizeibeamten aufgelöst. Die 31-Jährige wurde nach medizinischer Begutachtung durch einen Notarzt in ein Krankenhaus eingewiesen, später jedoch wieder entlassen. Die anderen fünf Beteiligten erhielten einen Platzverweis, nachdem sie ankündigten wieder zum Protestort zurückkehren zu wollen. Diesem kamen die Beteiligten dann nach. Das etwa 8,50 Meter x 1,60 Meter große Transparent sowie zwei weitere aufgefundene Banner „Jetzt erst Recht!“ (6 Meter x 1,20 Meter) und „Autobahn? Rückbau!“ (1,20 Meter x 1 Meter) wurden sichergestellt. Gegen 9:45 Uhr war die Fahrbahn wieder frei.

Verstöße gegen die Corona-Landes-Verordnung

Landkreis Vorpommern-Rügen (ots). Am 23.11.2020 stellte eine Polizeistreife gegen 13:50 Uhr auf einem Parkplatz an der Landesstraße 29 zwischen den Ortschaften Prora und Mukran ein Wohnmobil mit Bautzener Kennzeichen fest. Bei einer Kontrolle der 47-jährigen Fahrzeugführerin aus dem südlichen Brandenburg stellte sich heraus, dass sie lediglich zu touristischen Zwecken ins Bundesland Mecklenburg-Vorpommern eingereist ist. In der Nacht vom 22.11.2020 zum 23.11.2020 stellten Beamte vom Polizeirevier Barth im Hafen von Damitz bei Prohn einen PKW Ford mit Hamburger Kennzeichen fest. Im Fahrzeug schliefen eine 20-Jährige und ein 21-Jähriger. Beide Personen sind französische Staatsbürger und studieren in Brandenburg. Sie hielten sich ebenfalls zu touristischen Zwecken in Mecklenburg-Vorpommern auf und gaben an, nichts vom Einreiseverbot gewusst zu haben. Ebenfalls auf der Insel Rügen, konkret in der Ortschaft Suhrendorf auf der Insel Ummanz, stand am 22.11.2020 in den späten Abendstunden ein PKW Mercedes-Benz mit einem Pirnaer Kennzeichen auf einem Parkplatz neben der Straße. Im Fahrzeug befand sich ein 33-jähriger Deutscher aus Sachsen, der sich zum Kitesurfen auf der Insel Rügen aufhielt. Damit war er nicht der Einzige, der am vergangenen Wochenende aus einem anderen Bundesland nach Mecklenburg-Vorpommern zum Kitesurfen einreiste. Am Strand von Kreptitz bei Wiek hielten sich am 22.11.2020 gegen 14:30 Uhr ein 31-jähriger Deutscher und ein 37-jähriger Deutscher auf. Die beiden Männer aus Hamburg wollten nichts vom bestehenden Einreiseverbot gewusst haben.

Gegen alle genannten Personen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen die Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern eingeleitet. Darüber hinaus wurden sie aufgefordert, das Bundesland zu verlassen.

Polizeieinsatz anlässlich des Montagsspaziergangs am 23.11.2020 in Stralsund

Stralsund (ots). Am Abend des 23.11.2020 führte das Polizeihauptrevier Stralsund mit eigenen und unterstützenden Kräften einen Einsatz zum Schutz einer bei der Versammlungsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen angemeldeten Versammlung durch. Bereits seit Ende Mai 2020 fanden in der Hansestadt regelmäßig die sogenannten Montagsspaziergänge der Volksinitiative „Sofort zurück zur Demokratie“ statt, wobei die Veranstalter unter dem Motto: „Grundrechte schützen, Freiheit wahren“ Mahnwachen auf dem Alten Markt mit unterschiedlich hohen Teilnehmerzahlen abhielten. Dabei begleitete die Polizei stets das Versammlungsgeschehen und gewährleistete so das Recht auf Versammlungsfreiheit.

Gestern liefen der angemeldete Aufzug und Versammlung unter freiem Himmel der nunmehr lautenden Initiative „Bürgerbewegung Stralsund“ unter dem Motto: „Es ist Zeit, es zu beenden!“, „Grundrechte schützen, Freiheit wahren“, „Friedlich für Einigkeit – Recht – Freiheit“. Beginnend ab 19:00 Uhr nahmen insgesamt rund 190 Personen an dem Protestmarsch durch die Altstadt teil, dessen Start- und Zielort der Alte Markt war. Das Versammlungsgeschehen wurde ebenfalls durch einen Vertreter des Landkreises Vorpommern-Rügen begleitet. Vor dem Wahlkreisbüro der Bundeskanzlerin in der Ossenreyerstraße äußerten die Teilnehmer ihre politischen Ansichten und riefen u.a. Sprechchöre wie „Merkel muss weg!“. Das Versammlungsgeschehen schloss mit einer Kundgebung vor dem Stralsunder Rathaus ab.

Sowohl die Versammlungsbehörde als auch Polizei mussten während der rund zweistündigen Protestaktion feststellen, dass sich stellenweise nicht immer alle Teilnehmer an die von der Versammlungsbehörde erteilten Hygieneauflagen hielten. Ansonsten kam es aus polizeilicher Sicht zu keinen weiteren Vorkommnissen bzw. Störungen.

Ehrlicher Finder meldet sich bei der Polizei

Barth (ots). Am 20.11.2020 meldete sich ein 63-jähriger Mann bei der Polizei in Barth. Grund war die Geldbörse einer 12-Jährigen, die er aufgefunden hatte. Er übergab die Fundsache mit rund 50 Euro Bargeld und einer Busfahrkarte gegen Mittag an die Polizeibeamten. Diese konnten der 12-jährigen Deutschen aus der Nähe von Barth ihre persönlichen Sachen umgehend zurückgeben, denn sie erschien nur wenig später selbst im Polizeirevier. Die Polizei bedankt sich auf diesem Wege bei dem ehrlichen Finder. Dem jungen Mädchen wurde so weiterer Ärger und Zeitaufwand im Zusammenhang mit der Neubeantragung des Ausweises erspart. Neben den Polizeidienststellen sind auch die regionalen Fundbüros der jeweiligen Ordnungsämter mögliche Anlaufpunkte, wenn man etwas verloren hat oder eine Fundsache abgeben möchte.

Vermeintliche „Gaunerzinken“ in Stralsund Andershof

Stralsund (ots). Nachdem aufmerksame Bürger in den letzten Tagen im Bereich Stralsund Andershof vermeintliche „Gaunerzinken“ vor privaten Grundstücken bemerkt und der Polizei in Stralsund gemeldet hatten, kann diese nun Entwarnung geben. So stellten betroffene Anwohner farbliche Markierungen auf der Straße fest, die sogenannten „Gaunerzinken“ teilweise ähnlich sehen. Überprüfungen der Beamten des Polizeihauptrevieres Stralsund ergaben jedoch, dass es sich bei diesen Zeichen um Vermessungsmarkierungen handelte. Ein Teil der Markierungen wies mittig einen Messnagel auf. Auch bei ihrer Streifentätigkeit konnten die eingesetzten Beamten bislang keinen weiteren Hinweis dafür feststellen, dass Unbekannte diese Markierungen angebracht haben, um später Straftaten zu verüben.

Immer wieder erhält die Polizei derartige Hinweise über solche geheimen Zeichen, mit denen sich Gauner gegenseitig vor Hunden warnen oder lohnende Objekte kennzeichnen sollen. Ein solcher Fall ist der Polizeiinspektion Stralsund jedoch bislang nicht bekannt geworden, wo ein Einbruch im Zusammenhang mit einer derartigen Markierung stand. Erfahrungen haben gezeigt, dass Einbrecher in den meisten Fällen eine günstige Gelegenheit für ihre Tat nutzen, wie z.B. ein gekipptes Fenster oder nicht abgeschlossene Türen. Auch ein übervoller Briefkasten, runtergelassene Rollladen über mehrere Tage oder der Beitrag auf sozialen Netzwerken, dass man sich gerade im Urlaub befindet, machen es den Gaunern leicht und erhöhen das Risiko eines Einbruchs enorm.

Die Polizei bedankt sich jedoch bei den aufmerksamen Bürgern. Diese haben alles richtig gemacht, indem sie Fotos von den Markierungen gefertigt und ihre örtliche Polizei verständigt haben. So haben die Beamten die Möglichkeit, den Hinweisen nachzugehen und wie in diesem Fall den besorgten Bürgern die Angst zu nehmen.

Versammlungsgeschehen in der Stadt Barth am 18.11.2020

Barth (ots). Am frühen Abend des 18.11.2020 führte das Polizeirevier Barth mit eigenen und unterstützenden Kräften einen Einsatz durch. Grund war die bei der Versammlungsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen angemeldete Eilversammlung für einen Autokorso mit bis zu 100 Fahrzeugen. Erst am Mittwochvormittag erhielt die Polizei Kenntnis von dem geplanten Protest und informierte den Landkreis. Daraufhin fand ein Kooperationsgespräch mit der Anmelderin statt. Die Versammlung wurde ebenfalls durch einen Vertreter des Landkreises Vorpommern-Rügen begleitet. Inhaltlich bezog sich die Eilversammlung auf die heutige Novellierung des Infektionsschutzgesetztes durch den Deutschen Bundestag sowie das Handeln der Polizei im Zusammenhang mit Demonstrationen mit Bezug zur aktuellen Corona-Thematik. Die Versammlung erhielt nur sehr geringen Zulauf durch Teilnehmer bzw. Fahrzeuge. Gegen 17:30 Uhr setzte sich der Protestzug mit Startpunkt Blaue Wiese in Bewegung. Dreimal fuhren die Versammlungsteilnehmer mit ihren Fahrzeugen auf einem Rundweg durch die Stadt. Zum Schutz der Versammlung wurde der Autokorso durch Polizeikräfte begleitet. Redebeiträge wurden seitens der Teilnehmer nicht gehalten. Kurz nach 18:00 Uhr erklärte die Versammlungsleiterin den Protest für beendet. Die Versammlung verlief aus polizeilicher Sicht insgesamt störungsfrei. Alle Teilnehmer hielten sich an die von der Versammlungsbehörde erteilten Auflagen.
Temporär kam es zu kurzfristigen Verkehrseinschränkungen.

Polizeieinsätze auf der Insel Rügen im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern

Insel Rügen (ots). Am vergangenen Wochenende führte das Polizeihauptrevier Bergen zwei Einsätze durch, um die ministeriellen Festlegungen der Corona-Landesverordnung MV durchzusetzen.

So erhielt die Polizei am 13.11.2020 gegen 21:45 Uhr den Hinweis darauf, dass eine Personengruppe aus anderen Bundesländern für die Durchführung eines Seminars unter dem Motto: „Angst vor dem Tod durch Corona“ in einer Ferienanlage in der Gemeinde Altefähr angereist ist. Für die eingesetzten Beamten des Polizeihauptrevieres Bergen bestätigte sich der Sachverhalt. Entsprechend der Einreisebestimmungen der Corona-Landesverordnung MV wurden die insgesamt sieben Teilnehmer des Seminars aufgefordert, Mecklenburg-Vorpommern bis zum Folgetag, um 09:00 Uhr, wieder zu verlassen, da für sie keine Ausnahmetatbestände im Sinne der Landesverordnung begründet werden konnten. Dieser Aufforderung kamen die sieben Männer und Frauen im Alter zwischen 33 und 61 Jahren, die aus dem Raum Berlin, Hamburg und Brandenburg stammen, nicht nach. Vielmehr gaben sie am Samstagvormittag an, nunmehr eine Versammlung in geschlossenen Räumen unter dem o.g. Motto abzuhalten. Ein daraufhin beim Verwaltungsgericht Greifswald eingereichter Eilantrag eines von der Gruppe beauftragten Rechtsanwaltes wurde per Beschluss des Verwaltungsgerichtes abgelehnt. So entschied der zuständige Richter am frühen Samstagnachmittag, dass die polizeiliche Verfügung zur umgehenden Abreise aus MV rechtmäßig sei. Diese Entscheidung wurde der Personengruppe durch einen Vertreter des Landkreises Vorpommern-Rügen mitgeteilt. Doch der Rechtsanwalt legte daraufhin Beschwerde ein. Nach erfolgter Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Greifswald beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern folgte der dortige zuständige Richter am Samstagabend der zu vorigen Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Greifswald. Die Beschwerde des Rechtsanwaltes wurde zurückgewiesen und die polizeiliche Verfügung ebenfalls als rechtmäßig beurteilt. Daraufhin kamen die Teilnehmer der Abreiseaufforderung am Abend des 14.11.2020 nach. Das Polizeihauptrevier Bergen leite in dem Zusammenhang die entsprechenden Ordnungswidrigkeitsanzeigen gegen die sieben Seminarteilnehmer/-innen sowie gegen den Verantwortlichen der Ferienanlage, einen 27-Jährigen aus der Region, ein.

In einem zweiten Fall kam es am Freitagnachmittag gegenüber einer Gruppe von Kindern und Jugendlichen zu einem Platzverweis, als die Bergener Polizeibeamten den Hinweis auf eine sogenannte „Corona-Party“ in dem Wäldchen nahe der Bergener Calandstraße erhielten. Gegen 16:45 Uhr wurden die insgesamt 24 Mädchen und Jungen zusammen angetroffen. Zwei 14- und 16-Jährige standen unter dem Einfluss von Alkohol. Sie wurden von den Beamten an ihre Erziehungsberechtigten übergeben. Gegen die restlichen Kinder und Jugendlichen erging ein Platzverweis.
Die Beamten leiteten die entsprechenden Ordnungswidrigkeitsanzeigen ein, da gemäß der Corona-Landesverordnung MV Zusammenkünfte und Ansammlungen wie Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen untersagt sind. Eine Ordnungswidrigkeitsanzeige nach dem Jugendschutzgesetz gegen Unbekannt im Zusammenhang mit dem Alkoholkonsum der beiden Jugendlichen wurde ebenfalls eingeleitet.

Versammlungsgeschehen in Sassnitz am 14.11.2020

Insel Rügen (ots). Am Nachmittag des 14.11.2020 fand in Sassnitz ein bei der Versammlungsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen angemeldeter Aufzug statt. Dieser lief unter dem Motto: „Lichtermarsch für Freiheit und Solidarität“. Das Polizeirevier Sassnitz schützte diese Versammlung mit eigenen und unterstützenden Kräften des Landesbereitschaftspolizeiamtes Mecklenburg-Vorpommern. Begleitet wurde das Versammlungsgeschehen ebenfalls durch einen Vertreter der Versammlungsbehörde.

Der Aufzug fand ohne Redebeiträge als stiller Protestmarsch statt, der mit den von den Versammlungsteilnehmern mitgebrachten Lichtern auf die durch die Corona-Pandemie betroffene Gastronomie und Hotellerie aufmerksam machen sollte. Er schloss mit einer Gedenkminute der Versammlungsteilnehmer ab. Insgesamt nahmen beginnend ab 16:00 Uhr rund 50 Teilnehmer an dem Aufzug durch die Stadt Sassnitz teil. Der Aufzug mit Startpunkt in der Stralsunder Straße Ecke Gerhard-Hauptmann-Ring weiter über Stralsunder Straße, Hauptstraße und Hafenstraße endete gegen 17:00 Uhr im Sassnitzer Hafen und verlief aus polizeilicher Sicht insgesamt störungsfrei. Alle Teilnehmer hielten sich an die von der Versammlungsbehörde erteilten Auflagen. Insbesondere der Einhaltung des Mindestabstandes und der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung kamen die Teilnehmer ordnungsgemäß nach. Sechs Versammlungsteilnehmer konnten in dem Zusammenhang ein ärztliches Attest vorzeigen, welches sie von der Maskenpflicht befreite. Temporär kam es zu kurzfristigen Verkehrseinschränkungen.

Gemeinsamer Polizei- und Rettungseinsatz in Stralsund

Stralsund (ots). Am 09.11.2020 rückten Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst in den Vormittagsstunden in der Hansestadt Stralsund gemeinsam aus. Gegen 10:15 Uhr meldete eine Bürgerin Gasgeruch in einem Autohaus in der Greifswalder Chaussee. Dies bestätigte sich zunächst, sodass das Gebäude evakuiert und im Anschluss durch die Berufsfeuerwehr Stralsund überprüft wurde. Im weiteren Verlauf wurden auch zwei umliegende Gebäude evakuiert und durch die Feuerwehr zwei Mitarbeiter der Stadtwerke Stralsund hinzugezogen. Nach umfangreichen Prüfmaßnahmen mit speziellen Messgeräten konnte keine Ursache ermittelt werden. Personen kamen nicht zu Schaden. Nach etwa einer Stunde konnten die zuvor evakuierten Personen in die Gebäude zurückkehren und ihre Arbeit fortsetzen.