Verletzung der Fürsorgepflicht in Stralsund

Stralsund. Durch einen Bürgerhinweis wurde die Polizei am 16.04.2011 gegen 18.45 Uhr über einen Sachverhalt informiert, bei dem der Verdacht der Verletzung der Fürsorge- bzw. Erziehungspflichten gegenüber zwei Kleinkindern besteht.

In der Wohnung in der Tribseer Vorstadt wurde eine Mutter mit ihren 3- und 4,5-jährigen Söhnen aufgefunden. Die alleinerziehene Frau hatte einen Atemalkoholwert von 2,97 Promille und war offensichtlich nicht in der Lage, auf ihre Kinder aufzupassen. Die Wohnung war in einem stark unaufgeräumten Zustand, in der Küche lagen Reste von vertrockneten Lebensmitteln und dreckiges Geschirr.

Die Polizei entschied, dass die Kindern nicht bei der Mutter übernachten. Die Kinder wurden amtlich untergebracht und die Mutter einem Arzt vorgestellt. Sie hatte offensichtlich eine Trennung nicht überwunden und sich bereits den ganzen Tag dem Alkohol hingegeben. In schneller und unproblematischer Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und einem Rechtsmediziner wurde am 17.04.2011 entschieden, dass die Kinder vorerst anderweitig untergebracht bleiben, um zu verhindern, dass sie in ihre körperlichen oder psychischen Entwicklung geschädigt werden. Die Mutter hat nun die Möglichkeit, ihre Lebensverhältnisse zu ordnen, um dann wieder die Fürsorge für ihre Kinder zu übernehmen.