Mehrere Fahrzeugführer in Stralsund unter Alkoholeinfluss

Stralsund, Barth, Bergen (Vorpommern-Rügen). Am vergangenen Wochenende wurden in Stralsund und Umgebung mehr als 10 Fahrzeugführer unter Alkoholeinfluss festgestellt.

Am 14.12.2014, gegen 05:35 Uhr, wurden die Beamten des Polizeihauptreviers Stralsund durch Hinweise von Zeuge auf einen 26-jährigen Radfahrer in der Papenstraße in Stralsund aufmerksam gemacht. Die Zeugen aus Stralsund (24 und 27 Jahre alt) halfen dem Fahrradfahrer aus Stralsund auf als der mitten auf einem Parkplatz lag. Der aus Mauretanien stammende 26-Jährige versuchte seine Fahrt mit dem Fahrrad fortzusetzen, fiel jedoch erneut zu Boden. Die hinzugerufenen Beamten konnten Atemalkoholgeruch bei dem Mann feststellen und begaben sich mit ihm zum Polizeihauptrevier Stralsund. Dort wurden ein Atemalkoholtest sowie eine Blutprobenentnahme durchgeführt. Die Atemalkoholmessung ergab einen Wert von 2,31 Promille. Der Radfahrer musste das als gestohlen gemeldete Rad im Polizeihauptrevier lassen. Er muss sich nun wegen Trunkenheit im Verkehr und Diebstahls verantworten.

Auch in der Straße Lobshagen in Stralsund stellten die Beamten des Polizeihauptreviers Stralsund am 14.12.2014, gegen 02:10 Uhr, einen 24-jährigen Fahrer eines Pkw Daewoo unter Alkoholeinfluss fest. Der Fahrzeugführer aus Stralsund beatmete das Atemalkoholmessgerät im Polizeihauptrevier, dessen Messung einen Wert von 1,18 Promille ergab. Es folgte die Blutprobenentnahme durch eine Amtsärztin und die Sicherstellung des Führerscheins. Der 24-jährige Mann muss sich ebenfalls wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten.

Am 13.12.2014, gegen 03:00 Uhr, fiel den Beamten des Stralsunder Polizeihauptreviers ein 49-jähriger Fahrer eines Pkw Audi durch das Missachten des Einfahrtverbots am Olof-Palme-Platz auf. Die darauf folgende Verkehrskontrolle ließ die Beamten Atemalkoholgeruch feststellen. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,29 Promille. Auch bei diesem Mann aus Groß Mohrdorf wurde eine Blutprobe durch die Amtsärztin entnommen sowie der Führerschein sichergestellt.

Ein weiterer Fahrzeugführer wurde am 12.12.2014, gegen 00:40 Uhr, auf der Ortsumgehung in Richtung Rügen/Bergen festgestellt. Der 42-jährige Fahrer eines Pkw Skoda führte einen Atemalkoholtest durch. Dessen Messung ergab einen Wert von 1,48 Promille. Für den Mann aus Prora war hier die Fahrt beendet. Er begleitete die Beamten auf das Stralsunder Polizeihauptrevier, um eine Blutprobenentnahme durchführen zu lassen. Auch sein Führerschein wurde sichergestellt.

Auch in den beiden zuletzt genannten Fällen müssen sich die Fahrzeugführer wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten.

In vier weiteren Fällen – Fahren unter Alkoholeinfluss – zogen die Beamten des Polizeihauptreviers die Fahrzeugführer am 13.12.2014 aus dem Verkehr. Der Atemalkoholtest eines 27-jährigen Fahrers eines Pkw Mercedes ergab einen Wert von 0,53 Promille. Ein 55-jähriger Mann aus Falkensee befuhr mit seinem Pkw den Frankenwall unter Alkoholeinfluss. Dessen Atemalkoholmessung ergab einen Wert von 0,74 Promille. Der 23-jährige Fahrer eines Pkw VW befuhr den Knieperdamm in Stralsund als er wegen erhöhter Geschwindigkeit ins Visier der Stralsunder Beamten geriet. Der Atemalkoholtest ergab bei dem Fahrzeugführer aus Jessen (Elster) einen Wert von 1,00 Promille. Am Bahnweg in Stralsund endete die Fahrt für einen 32-Jahre alten Fahrer eines Pkw BMW, der ebenfalls unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug führte. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,02 Promille.

Zu den letztgenannten Fällen wurde jeweils eine Anzeige wegen Verstoßes gegen die 0,5 Promille-Grenze gemäß Paragraph 24a Straßenverkehrsgesetz gefertigt sowie die Führerscheinstelle über die Vorkommnisse in Kenntnis gesetzt.

Es wurde eine zusätzliche Information an die Führerscheinstelle gesandt, da ein 18-jähriger Fahranfänger unter Alkoholeinfluss am 13.12.2014, gegen 02:15 Uhr von Beamten des Polizeihauptreviers Stralsund festgestellt wurde. Eine bei dem Fahrer aus der Gemeinde Drechow durchgeführte Atemalkoholkontrolle ergab einen geringen Wert. Für Fahranfänger gilt gemäß Paragraph 24c Straßenverkehrsgesetz eine „0,00 Promille-Grenze“