Fahrzeugführer unter Alkoholeinfluss

Ribnitz-Damgarten, Grimmen, Barth (Vorpommern-Rügen). Am 25.01.2015, gegen 00:45 Uhr, führten die Beamten des Polizeireviers Barth eine Verkehrskontrolle in der Ortslage Kückenshagen durch. Zur genannten Uhrzeit wurde ein 31-jähriger Fahrer eines Pkw Mitsubishi angehalten. Während der Kontrolle stellten die Beamten Atemalkoholgeruch bei dem Mann aus der Gemeinde Saal fest. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,68 Promille. Im Anschluss wurde eine Blutprobenentnahme im nächst gelegenen Krankenhaus durchgeführt. Der 31-Jährige muss sich nun wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten.

Am 24.01.2015, gegen 22:00 Uhr, erhielten die Beamten des Autobahnpolizeireviers Grimmen den Hinweis, dass sich ein alkoholisierter Fahrzeugführer auf dem Tankstellengelände in Klevenow befindet. Die Beamten stellten einen 50-jährigen Mann aus der Gemeinde Woggersin fest, der unter dem Einfluss von Alkohol stand. Der Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,14 Promille. Des Weiteren stellte sich heraus, dass der 50-Jährige nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Auch er steht unter dem Verdacht die Trunkenheit im Verkehr begangen zu haben.

Ebenfalls am 25.01.2015, gegen 17:45 Uhr, wurde ein 34-jähriger Fahrer eines Pkw Renault unter Alkoholeinfluss festgestellt. Der Mann aus Barth befuhr den Reifergang in Barth als die Beamten ihn sahen und anhielten. Der gemessene Atemalkoholwert lag bei 1,00 Promille. Hier liegt ein Verstoß gegen die 0,5 Promille – Grenze vor.

Ebenso am 25.01.2015, gegen 23:50 Uhr, stellten die Beamten des Polizeireviers Grimmen einen 61-jährigen Fahrer eines Pkw Opel fest, der einen Atemalkoholwert von 1,14 Promille ausatmete. Der niederländische Staatsbürger befuhr die Bahnhofstraße in Grimmen als er von dem Beamten angehalten wurde. Es folgte die Blutprobenentnahme durch einen Arzt. Der 61-Jährige muss sich ebenfalls wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten.

In allen genannten Fällen wurde den Fahrzeugführern die Weiterfahrt untersagt sowie die zuständigen Fahrerlaubnisbehörden informiert.