Polizei warnt: Raserei und Social-Media-Videos sind kein Spaß, sondern Straftaten

Stralsund (ots). Ein aufmerksamer Internetnutzer hat der Polizei in Stralsund einen Hinweis auf einen Instagram-Account gegeben, auf dem Videos veröffentlicht wurden, die mutmaßlich ein Fahrzeug im Stadtgebiet von Stralsund zeigen. Auf den Aufnahmen ist zu sehen, wie ein Fahrzeugführer mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit – mehr als 100 km/h – durch den innerstädtischen Bereich fährt.

Die Polizei hat daraufhin Ermittlungen wegen des Verdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens aufgenommen. Illegale Straßenrennen sind kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Nach § 315d StGB drohen bei einer Verurteilung Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren. Zudem kann die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperre für die Neuerteilung verhängt werden.

Die Polizei weist eindringlich darauf hin: Mit solchen Fahrmanövern werden nicht nur die Insassen, sondern auch unbeteiligte Verkehrsteilnehmer erheblich gefährdet. Überhöhte Geschwindigkeit gehört nach wie vor zu den Hauptursachen schwerer Verkehrsunfälle.

Immer wieder werden Fahrten mit überhöhter Geschwindigkeit in sozialen Netzwerken präsentieren. Die Polizei warnt ausdrücklich davor, solche Handlungen nachzuahmen oder zu verharmlosen. Es handelt sich hierbei nicht um „Spaßvideos“, sondern um lebensgefährliche Situationen mit strafrechtlichen Konsequenzen.

Die Kriminalpolizei wird den Sachverhalt konsequent verfolgen und geht allen Hinweisen zu illegalen Straßenrennen nach. Wer verdächtige Beobachtungen macht oder Aufnahmen von riskanten Fahrmanövern sieht, wird gebeten, diese der Polizei zu melden.

E-Scooter Fahrer beschäftigen die Polizei in Vorpommern-Rügen

Vorpommern-Rügen (ots). In den letzten 24 Stunden gerieten mehrfach Fahrer von E-Scootern ins Visier der Polizei.

Ohne Versicherungsschutz auf Rügen

So kam es gestern (09.09.2025) gegen 14:00 Uhr zu einer Verkehrskontrolle in Putbus auf Rügen. Dort wurde im Rahmen der Streifentätigkeit vor einer Grundschule eine 28-jährige Fahrerin eines Elektrorollers angehalten und festgestellt, dass die Frau mit aserbaidanischer Staatsbürgerschaft keinen Nachweis über die notwendige Versicherung erbringen konnte. Dies stellt allerdings kein Kavalierdelikt dar, sondern ist eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz und zieht eine Strafanzeige nach sich.

Unter Drogeneinfluss in Stralsund unterwegs

Ebenfalls am gestrigen Dienstag, stoppten die Beamten in Stralsund gegen 10:00 Uhr im Stadtteil Knieper einen 25-jährigen Mann der ebenfalls auf einem Elektro-Scooter unterwegs war. Auch dieser Fahrer konnte keinen Versicherungsnachweis erbringen und zudem ergaben sich im Rahmen der Kontrolle noch Anhaltspunkte für den Konsum von Betäubungsmitteln. So wurde neben der Strafanzeige wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz auch noch eine Ordnungswidrigkeit wegen des Verdachts einer Drogenfahrt aufgenommen und eine Blutprobe zur Beweissicherung in einem Krankenhaus entnommen.

Bundespolizei stoppt berauschten Rollerfahrer

Am gestrigen Abend kurz vor 24:00 Uhr stoppte Beamte der Bundespolizei einen E-Scooter im Grünhufer Bogen in Stralsund. Der 23-jährige Mann war nicht nur ohne gültige Versicherung unterwegs, sondern auch mit fast 0,9 Promille Alkohol. Als die Polizisten den Mann weiterhin überprüften stellte sich auch bei diesem Fahrer heraus, dass er vermutlich unter Drogeneinfluss stehen könnte. Da der Drogenvortest positiv ausfiel wurde eine Blutprobe angeordnet und im Krankenhaus entnommen. Die Weiterfahrt endete auch für diesen Teilnehmer im Straßenverkehr.

Unfall mit dem E-Scooter deckt weitere Vergehen auf

Gegen 16:00 Uhr meldeten sich Rettungskräfte bei der Stralsunder Polizei und baten um Unterstützung bei der Behandlung eines Patienten nach einem Verkehrsunfall. So sei der 31-jährige Mann alleinbeteiligt mit seinem Elektroroller gestützt und habe sich dadurch eine Verletzung am Kopf zugezogen. Die Beamten trafen in der Lion-Feuchtwanger-Straße dann nicht nur einen offensichtlich aggressiven und verletzten Mann vor, sondern bemerkten auch die Alkoholisierung des Verunfallten. Ein Atemalkoholtest zeigt über 1,6 Promille und ein Drogentest ein positives Ergebnis auf THC an.

Die Polizei erinnert erneut an die wichtigsten Verhaltensweisen für Fahrerinnen und Fahrern von E-Scootern Elektroroller dürfen im öffentlichen Verkehr nur mit Versicherungskennzeichen gefahren werden. Es ist nur eine Person pro Scooter erlaubt. Es gelten die gleichen Regeln wie bei Autofahrern, was den Alkohol- und Drogenkonsum sowie die Nutzung von Mobiltelefonen angeht.

Ergebnisse der Auftaktveranstaltung „Fahren.Ankommen.LEBEN!“ mit den Schwerpunkten Schulwegsicherung und Geschwindigkeit

Neubrandenburg/Rostock (ots). Ein aufregender erster Schultag liegt hinter den mehr als 160.000 Schülerinnen und Schülern in Mecklenburg-Vorpommern – das neue Schuljahr hat begonnen.

Seit Schulbeginn kontrollieren Einsatzkräfte der Polizeipräsidien Neubrandenburg und Rostock im Zusammenhang mit der Verkehrskampagne „Fahren.Ankommen.LEBEN!“ Fahrzeugführer in ganz Mecklenburg-Vorpommern daher zu den aktuellen Schwerpunkten Schulwegsicherung und Geschwindigkeit.

Im Bereich beider Polizeipräsidien wurden landesweit am gestrigen Montag (08.09.2025) insgesamt etwa 2.500 Fahrzeuge kontrolliert. Im Rahmen der Kontrollen waren mehr als 130 Beamtinnen und Beamte im Einsatz. Dabei konnten insgesamt fast 330 Verstöße aufgrund überhöhter Geschwindigkeit innerorts sowie außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt werden.

Weiterhin wurden 47 weitere Verstöße im direkten Umfeld von Schulen geahndet – dabei handelte es sich um die Nutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt, dem Fehlverhalten rund um die Themen Vorfahrt und Vorrang und die fehlerhafte Nutzung von Rückhalteeinrichtungen. Dabei haben die Beamten eine erschreckende Anzahl von Ordnungswidrigkeitanzeigen gegen Eltern aufgenommen, weil die Schülerinnen und Schüler nicht oder nicht richtig angeschnallt waren, einen falschen Kindersitz nutzten oder erst gar keine Rückhaltesysteme im Fahrzeug waren.

Die Polizei wird in den kommenden Wochen weiterhin verstärkt unter den genannten Schwerpunkten kontrollieren.

Freilaufende Tiere sorgen für Straßensperrung

Bresewitz (ots). Am heutigen Freitag, dem 29. August 2025, wurde die Polizei gegen 12:00 Uhr über freilaufende Rinder auf der Landesstraße 21, kurz vor dem Ortseingang Bresewitz aus Barth kommend informiert.

Der Rinderhalter wurde informiert und kam vor Ort. Da zwischenzeitlich eine Gefährdung des Straßenverkehrs bestand, musste die Landesstraße 21 kurzzeitig durch die Polizei gesperrt werden. Seit etwa 13:00 Uhr befinden sich die Kühe wieder auf der Weide.

In Zeitnot auf dem Weg zur Arbeit?

Bergen/Rügen (ots). Am heutigen Dienstag (26.08.2025) führten mehrere Polizisten vom Polizeihauptrevier Bergen in den frühen Morgenstunden eine Geschwindigkeitskontrolle auf der Kreisstraße 7 zwischen Thesenvitz und dem Abzweig Gademow in der Nähe von Bergen auf Rügen durch.

Erlaubt sind hier 60 km/h, da die Fahrbahn sehr eng ist und auf beiden Seiten Straßenbäume stehen. In etwas mehr als einer Stunde Kontrollzeit überschritten insgesamt 16 Fahrzeugführer die zulässige Höchstgeschwindigkeit.

Darunter war auch ein LKW mit mehr als siebeneinhalb Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Der Fahrer wurde mit 75 km/h eingemessen. Nach Toleranzabzug verblieb eine vorwerfbare Geschwindigkeitsüberschreitung von 12 km/h, die ein Verwarngeld in Höhe von 50 Euro nach sich zog.

Traurige Spitzenreiterin war eine 45-jährige Frau, die gegen 07:00 Uhr mit einem PKW Opel einer Geschwindigkeit von 100 km/h eingemessen wurde. Die Frau, welche auf Rügen wohnt, erwartet nach dieser vorwerfbaren Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 37 km/h ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro sowie die Eintragung von einem Punkt ins Verkehrszentralregister.

Pech hatte auch ein zu zügiges Pärchen. Nachdem der Mann um 06:46 Uhr 14 km/h zu schnell war, folgte nur drei Minuten später seine Lebensgefährtin, die mit ihrem PKW ebenfalls 13 km/h zu schnell fuhr.

Überschreitungen der zulässigen Geschwindigkeit ist auch weiterhin die Hauptursache für schwere und tödliche Verkehrsunfälle; deshalb werden die Beamten der Polizeiinspektion Stralsund diese Kontrollen auch weiterhin verstärkt durchführen.

Wer sein Auto liebt, der schiebt

Ribnitz-Damgarten (ots). Die Polizei wurde am späten Dienstagabend (05. August 2025) gegen Mitternacht zur Bundesstraße 105 / Kreuzung Sanitzer Straße in Ribnitz-Damgarten gerufen. Ein Zeuge hatte gemeldet, dass ein unbeleuchtetes Fahrzeug auf der Fahrbahn stand und der mutmaßliche Fahrer einen auffälligen Eindruck machte.

Beim Eintreffen der Polizeibeamten berichteten Zeugen, zunächst einen Unfall vermutet zu haben. Vor Ort fiel ein stark alkoholisierter Mann auf, der offenbar versucht hatte, seinen Volvo wegzuschieben.

Bei dem beschriebenen Mann handelte es sich um einen 51-jährigen Georgier. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,48 Promille. Wie der 51-Jährige zur Bundesstraße gekommen war, warum das Fahrzeug nicht mehr fuhr und wer das Fahrzeug fuhr, konnte der Georgier nicht verständlich wiedergegeben. Eine Fahrerlaubnis konnte er ebenfalls nicht vorlegen. Auch das Kennzeichen des Volvos gehörte zu einem anderen Fahrzeug. Außerdem gab der Mann an, dass seine Frau, vermutlich um sich zu erleichtern, ausgestiegen und anschließend weggelaufen sei. Auch sie hätte Alkohol getrunken. Ob der Mann zuvor wirklich in Begleitung unterwegs war oder nicht, konnte nicht abschließend geklärt werden.

Die Staatsanwaltschaft ordnete eine Blutprobenentnahme an, welche auch durchgeführt wurde. Bei der Blutentnahme gab 51-Jährige an, dass er neben Alkohol auch Kokain, Amphetamin und Haschisch konsumierte. Der Fahrzeugschlüssel und das amtliche Kennzeichen wurden durch die Polizeibeamten sichergestellt.

Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen wegen des Verdachts der Trunkenheit in Verkehr, der Urkundenfälschung, des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, des Kraftfahrzeugsteuergesetz, Straßenverkehrsgesetz und des Betäubungsmittelgesetz aufgenommen.

Spritztour mit Muttis Auto

Altefähr/Samtens (ots). Am Sonntag, dem 13. Juli 2025, wurde der Polizei gegen 02:20 Uhr ein unbeleuchtetes, liegengebliebenes Fahrzeug auf der Bundesstraße 96 zwischen den Anschlussstellen Altefähr und Samtens gemeldet.

Nach derzeitigem Kenntnisstand sei der Pkw der Marke Mitsubishi liegen geblieben. Am Einsatzort angekommen, trafen die Polizisten auf vier Personen (drei Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren) und einen 22-Jährigen. Zunächst gaben die Jugendlichen an, dass sie nicht wissen, wer zuvor das Auto gefahren hätte. Eine Halterabfrage ergab, dass eine 45-jährige Frau Halterin des Mitsubishi ist. In diesem Zusammenhang gab sich ein polizeibekannter 17-jähriger Jugendlicher als Sohn der Fahrzeughalterin zu erkennen. Er gab an, dass er offenbar „nur eine Runde um den Block“ gefahren wäre. Wie das Auto auf die Bundesstraße gekommen sei, wisse er nicht.

Ein freiwilliger Drogenvortest bei dem 17-Jährigen war positiv auf THC. Eine Blutprobenentnahme wurde angeordnet und durchgeführt. Es wurden Ermittlungen wegen des Verdachts des Führens eines Kraftfahrzeuges ohne gültige Fahrerlaubnis und unter Einfluss von Betäubungsmitteln aufgenommen.

Betrunken auf Rasentraktor durch Miltzow

Miltzow (ots). Am Samstag, dem 12. Juli 2025, wurde die Polizei um 23:30 Uhr nach Miltzow gerufen. Nach derzeitigem Kenntnisstand fuhr ein 62-jähriger Mann durch die Ortslage Miltzow unter Einfluss von Alkohol mit einem Aufsitzrasenmäher. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,61 Promille. Eine Blutprobenentnahme wurde angeordnet und durchgeführt. Der Führerschein des 62-Jährigen wurde beschlagnahmt. Es wurden wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr aufgenommen.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei hin: Auch für Aufsitzrasenmäher gelten Regeln! Ein Rasentraktor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 6 km/h gilt rechtlich als Kraftfahrzeug im Sinne der Straßenverkehrsordnung und des Strafgesetzbuches. Das Fahren unter Alkoholeinfluss ist strafbar – auch auf dem Privatgelände, wenn andere gefährdet oder Sachen beschädigt werden könnten.

Widerstand und tätlicher Angriff nach Unfallflucht in Bergen auf Rügen

Bergen auf Rügen (ots). Am 18.06.2025 gegen 23:20 Uhr erhielt das Polizeihauptrevier in Bergen durch einen Zeugen Kenntnis über einen Verkehrsunfall in der Feldstraße in Bergen. Dabei soll das alleinbeteiligte Fahrzeug stark beschädigt worden und die beiden im Fahrzeug befindlichen männlichen Personen alkoholisiert sein. Bei Eintreffen der Polizeibeamten hatten die Personen den Unfallort mit dem Fahrzeug in unbekannte Richtung verlassen. Nach kurzer Suche konnte das beschädigte Fahrzeug und die Fahrzeuginsassen in der Calandstraße in Bergen aufgefunden werden.

Ein durchgeführter Atemalkoholtest des Fahrzeugführers ergab einen Wert von 1,66 Promille an. Als die Person zur Blutprobenentnahme verbracht werden sollte, leistete dieser bereits im Streifenwagen sitzend mit Unterstützung seines Begleiters, der hinzukam, erheblichen Widerstand. Beide griffen die eingesetzten Polizeibeamten an und schlugen insbesondere mehrfach auf einen 35-jährigen männlichen Beamten ein. Anschließend flüchteten die beiden 20- und 23-jährigen aus Kiel stammenden Deutschen fußläufig. Der Polizeibeamte wurde leichtverletzt und war nicht mehr dienstfähig.

Mit Unterstützung weiterer Polizeibeamten umliegender Reviere und der Bundespolizei, sowie durch Hinweise aus der Bevölkerung, konnten die beiden Flüchtigen in der Schützenstraße aufgegriffen werden. Hierbei leisteten sie erneut Widerstand, der mittels Einsatz von Reizstoff unterbunden werden konnte.

Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurden bei beiden Personen Blutprobenentnahmen angeordnet und durchgeführt. Der zweite Beteiligte hatte einen Atemalkoholwert von 1,77 Promille und kommt laut Zeugenaussagen ebenfalls als Fahrzeugführer in Betracht, da sich beide zuvor abwechselt haben sollen.

Gegen die beiden Beschuldigten wurden Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht, Angriff und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie Körperverletzung aufgenommen. Der PKW Fiat der Beschuldigten war nicht mehr fahrbereit. Durch den Unfall entstand ein Gesamtschaden von ca. 4.500 Euro.

Motorradfahrer liefert sich illegales Straßenrennen mit der Polizei

Stralsund (ots). Am Dienstagabend, dem 11.06.2025 gegen 17:30 Uhr fielen den Beamten des Polizeihauptreviers Stralsund zwei Motorräder auf, die mit ziemlich rasanter Fahrweise die Parower Straße in Richtung Heinrich-Heine-Ring befuhren.

Die Beamten entschlossen sich, diese Motorräder einer Verkehrskontrolle zu unterziehen. Doch statt dem Anhaltesignal der Polizei Folge zu leisten, beschleunigte das eine Motorrad und versuchte sich zu entziehen. Die Polizei nahm die Verfolgung über mehrere Straßen der Stralsunder Innenstadt auf. In der Parower Chaussee endete die Fahrt.

Bei der nun folgenden Verkehrskontrolle stellte sich heraus, dass das angebrachte amtliche Kennzeichen nicht zu dem Motorrad gehörte, der Fahrzeugführer nicht im Besitzt der erforderlichen Fahrerlaubnis war und dass das Motorrad technisch so verändert wurde, dass es nicht im öffentlichen Verkehrsraum geführt werden darf. Gegen den Motorradfahrer wurden die Ermittlungen wegen des Verdachts mehrerer Straftaten aufgenommen.

Die Flucht vor der Polizei mit einem Kraftfahrzeug kann als illegales Rennen gemäß § 315d StGB gewertet werden, wenn rücksichtslos mit hohen Geschwindigkeiten gefahren wird und die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer in Kauf genommen wird.

„Fahren.Ankommen.LEBEN!“ – Start der landesweiten Verkehrskontrollen zu Alkohol, Drogen und Medikamenten

Neubrandenburg/Rostock (ots). Am gestrigen 05.06.2025 sind in Mecklenburg-Vorpommern die themenorientierten Verkehrskontrollen der Kampagne „Fahren.Ankommen.LEBEN!“ gestartet. Im gesamten Monat Juni liegt der Schwerpunkt auf dem Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen und Medikamenten.

Zum Auftakt wurden landesweit 1.565 Fahrzeuge kontrolliert – davon 864 im Bereich des Polizeipräsidiums Neubrandenburg und 701 im Bereich des Polizeipräsidiums Rostock. Die Kontrollen erfolgten an 27 stationären Kontrollstellen sowie durch mobile Einsatzkräfte. Insgesamt waren 121 Polizeibeamtinnen und -beamte im Einsatz. Dabei wurden 30 thematische Verstöße festgestellt:

  • 5 Ordnungswidrigkeiten wegen Alkohol am Steuer (PP NB: 2 / PP HRO: 3)
  • 25 Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln (BtM) (PP NB: 10 / PP HRO: 15)

Polizeiliche Statistiken zeigen: Alkohol, Drogen und Medikamente im Straßenverkehr bleiben ein ernstes Problem. Jeder Verstoß kann fatale Folgen haben.

Wichtig: Trotz der Cannabislegalisierung bleibt das Fahren unter THC-Einfluss verboten. Besonders für Fahranfänger, Personen unter 21 Jahren oder in der Probezeit gilt ein absolutes Verbot. Auch Mischkonsum mit Alkohol ist untersagt und wird mit empfindlichen Bußgeldern geahndet.

Zusätzlich wurden 326 Geschwindigkeitsverstöße festgestellt (PP NB: 228 / PP HRO: 98). Besonders auffällig: Ein Fahrer im Bereich des PP Rostock wurde mit 120 km/h bei erlaubten 60 km/h durch einen Videowagen gemessen.

Die Polizei Mecklenburg-Vorpommern wird die Verkehrskontrollen im gesamten Juni fortsetzen, um gefährliches Verhalten im Straßenverkehr frühzeitig zu erkennen und Unfälle zu verhindern.

Ergebnisse der Kontrollen im Rahmen der ROADPOL Operation Speedmarathon

Neubrandenburg/Rostock (ots). Am diesjährigen Speedmarathon haben sich auch die beiden Polizeipräsidien Neubrandenburg und Rostock beteiligt. Kontrolliert wurde insbesondere am 09.04.2025, in der Zeit von 0 – 24 Uhr. Und das ist die Bilanz: An mehr als 50 Messstellen wurde mit 119 Beamtinnen und Beamten landesweit die Geschwindigkeit von insgesamt 10.606 Fahrzeugen gemessen. Die Anzahl der festgestellten Verstöße beträgt 1.304. Damit war jeder achte Fahrer zu schnell unterwegs.

Zu hohe und/oder unangepasste Geschwindigkeit ist in Mecklenburg-Vorpommern Unfallursache Nummer 1. Verkehrskontrollen zu diesem Thema gab es nicht nur im Rahmen der bundesweiten Aktion „Speedmarathon“. Geschwindigkeit ist im laufenden Monat April auch der Themenschwerpunkt der landesweiten Aktion Fahren.Ankommen.LEBEN! Verstärkte Geschwindigkeitskontrollen wird es deshalb noch bis zum Monatsende geben.

Geschwindigkeitskontrolle vor Kita stellt fast 30 Verkehrssünder in 90 Minuten fest

Bergen auf Rügen (ots). Am Dienstag, dem 8. April 2025 führten fünf Beamte des Polizeihauptrevieres Bergen zwischen 15:00 und 16:30 Uhr im Bergener Stedarer Weg eine Geschwindigkeitskontrolle durch.

Mitarbeiter der dort ansässigen Kindertagesstätte hatten sich an die Polizei gewendet, weil es insbesondere seitdem die Umleitungen aufgrund der Baumaßnahmen im Stadtgebiet bestehen zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen in diesem verkehrsberuhigten Bereich kam.

Viele Fahrzeugführer hielten sich offenbar nicht an die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit. In der weiteren Folge trauten sich die Erzieher kaum noch mit den Kindern zum gegenüberliegenden Spielplatz zu gehen.

Es bestätigte sich, dass eine Vielzahl der Verkehrsteilnehmer sich nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung hielt. So wurden in eineinhalb Stunden insgesamt 28 Fahrzeugführer mit teilweise deutlich überhöhter Geschwindigkeit festgestellt. Trauriger Spitzenreiter war ein VW-Transporter mit einer Geschwindigkeit von 39 km/h. Bei dem Fahrer handelte es sich um einen 47-jährigen Rüganer.

Insgesamt wurden sechs Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von mehr als 30 km/h eingemessen. Erschreckend war, dass viele Fahrzeugführer gar nicht wussten, wie schnell man in einem verkehrsberuhigten Bereich fahren darf. Viele Fahrzeugführer antworteten auf Nachfrage: „30 km/h?“

Alle Temposünder wurden belehrt und darauf hingewiesen, dass es insbesondere vor Kindertagesstätten und Spielplätzen wichtig ist, sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu halten, um keine Kinder oder Eltern zu gefährden.

Unbekannte heben Gullydeckel aus

Stralsund (ots). Am Sonntagmorgen, dem 6. April 2025 gegen 07:00 Uhr, erhielten die Beamten des Polizeihauptrevieres Stralsund von einem Hinweisgeber die Information, dass in der Carl-Friedrich-Goerdeler-Straße mindestens zwei Gullydeckel entfernt worden sind.

Die eingesetzten Beamten begaben sich umgehend zum Einsatzort, da die Gefahr bestand, dass andere Verkehrsteilnehmer möglicherweise in diese Regenabflussschächte geraten könnten und setzten diese wieder auf die entsprechenden Abflussschächte auf der Fahrbahn ein, sodass weitere denkbare Gefahren schnell abgewendet wurden. Die Polizei bedankt sich bei dem Hinweisgeber für die zeitnahe Information.

Die Polizei weist in diesem Fall auf Folgendes hin: Kanaldeckel, die herausgerissen werden, stellen eine große Gefahr für den laufenden Verkehr dar. Es handelt ich hierbei nicht um ein Kavaliersdelikt, denn wer Gullydeckel herausreißt, macht sich strafbar.

Die Ermittlungen in diesem Fall, wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, wurden gegen bisher unbekannte Täter aufgenommen. Weitere Zeugen, die möglicherweise auffällige Personenbewegungen in der Carl-Friedrich-Goerdeler-Straße beobachtet haben und Angaben dazu machen können, werden gebeten, sich im Polizeihauptrevier Stralsund (Telefon: 03831 28900), über die Onlinewache unter www.polizei.mvnet.de oder bei jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

Hochzeitsgesellschaft staut den Verkehr auf

Stralsund (ots). Am 05.04.2025 gegen 17:40 Uhr meldet sich eine Zeugin über den Notruf in der Einsatzleitstelle des Polizeipräsidiums Neubrandenburg und teilt mit, dass auf der B96 bei Brandshagen eine Fahrzeugkolonne von 12-15 Fahrzeugen in Richtung Stralsund fährt. Die Fahrzeuge fahren zu dritt nebeneinander auf der B96 und verringern ohne Grund die Fahrgeschwindigkeit. Hierdurch wird der Fahrzeugverkehr aufgestaut.

Umgehend wurden mehrere Fahrzeuge der umliegenden Polizeireviere zum Einsatz gebracht. Die Fahrzeugkolonne von 12 Fahrzeugen konnte im Stadtgebiet von Stralsund aufgenommen und einer Kontrolle unterzogen werden. Bei den Fahrzeugführern handelt es sich um russische Staatsbürger im Alter von 19 bis 47 Jahren, welche ihren Wohnsitz in Mecklenburg Vorpommer, Brandenburg und Sachsen-Anhalt haben. Alle Fahrzeugführer sind Teilnehmer einer russischen Hochzeit, welche in Stralsund gefeiert wird.

Bei allen Fahrzeugführern wurde die Identität festgestellt, sie wurden belehrt und es wurde ihnen mitgeteilt, dass gegen sie Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr erstattet wird. Im Nachgang wurde bekannt, dass die Fahrzeugkolonne bereits im Land Brandenburg auf einer BAB auffällig geworden sind. Dort wurde durch Einsatzkräfte des AVPR Walsleben bereits eine Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs erstattet.

Ergebnis der Auftaktkontrollen – Fahren.Ankommen.LEBEN! mit dem Themenschwerpunkt Geschwindigkeit

Neubrandenburg/Rostock (ots). Es ist und bleibt die Unfallursache Nummer 1 in Mecklenburg-Vorpommern – zu hohe oder unangepasste Geschwindigkeit. Und genau zu diesem Themenschwerpunkt führt die Landespolizei seit Anfang April verstärkt Verkehrskontrollen durch.

Allein bei den Auftaktkontrollen, die am 01.04.2025 in allen Landesteilen stattfanden, wurden insgesamt über 3700 Fahrzeuge kontrolliert. Dabei wurden 778 Geschwindigkeitsverstöße festgestellt. (PP NB: 205, PP HRO: 573) Zusätzlich registrierten die Beamten 105 weitere Verkehrsverstöße, u.a. wegen Handynutzung, Vorfahrt- und Vorrang, Alkohol, Drogen und Verstöße gegen die Gurtpflicht. An den Kontrollen waren landesweit über 160 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte beteiligt.

Die Kontrollen, die Teil der Kampagne „Fahren.Ankommen.LEBEN“ sind, unterstützen das Ziel der Vision Zero – null Verkehrstote. Zum Thema Geschwindigkeit wird im gesamten Monat April verstärkt kontrolliert.

Geschwindigkeitskontrollen im gesamten Land – Fahren.Ankommen.LEBEN mit neuem Schwerpunkt im Monat April

Neubrandenburg/Rostock (ots). Es ist und bleibt die Unfallursache Nummer 1 in Mecklenburg-Vorpommern: Zu hohe oder unangepasste Geschwindigkeit. Zwar konnte im Jahr 2024 ein leichter Rückgang der Anzahl der Unfälle insgesamt und damit auch die Zahl der Leicht- und Schwerverletzten registriert werden, gleichzeitig stieg jedoch die Zahl der getöteten Personen durch unangemessene Geschwindigkeit erneut an.

Insgesamt 21 Menschen verloren im Jahr 2024 ihr Leben auf den Straßen von Mecklenburg-Vorpommern aufgrund von überhöhter oder unangepasster Geschwindigkeit ihr Leben. Das sind vier mehr als noch 2023. Während im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Rostock die Zahl von 12 auf neun zurückging, wurde im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Neubrandenburg ein Anstieg von mehr als 100 Prozent verzeichnet: Von fünf auf zwölf Personen.

Insgesamt ereigneten sich 1747 Verkehrsunfälle (PP NB:724, PP ROS:1023), 648 davon mit Personenschaden (PP NB:269, PP ROS:379). In den acht Polizeiinspektionen der Präsidien Neubrandenburg und Rostock werden daher den gesamten Monat April verstärkt stationäre und mobile Kontrollen durchgeführt. Die Auftaktkontrolle findet heute, Dienstag, den 1. April, im Bereich der Polizeiinspektion Schwerin statt.

Navi führt Fahrzeuge auf gesperrten Waldweg

Baabe (ots). Am Donnerstag, dem 27. März 2025, wurde die Polizei gegen 15 Uhr darüber informiert, dass Fahrzeuge den Waldweg von Baabe nach Göhren befahren würden. Vor Ort konnten die Beamten feststellen, dass zwar Schranken vorhanden sind, diese jedoch geöffnet wurden. Außerdem wurde ein reger Verkehr auf dem Waldweg festgestellt.

Weitere Ermittlungen ergaben, dass Online-Routenplaner diesen Waldweg fälschlicherweise als Umleitung für die gesperrte Bundesstraße 196 ausweist. Dadurch wurden zahlreiche Verkehrsteilnehmer auf den Waldweg geleitet.

Der zuständige Revierförster bestätigte, dass die Umleitung durch den Wald nicht gestattet ist. Er hatte jedoch die Schranken – eine in Richtung Baabe und eine aus Richtung Göhren kommend – für Radfahrer offengelassen, um diesen das Passieren zu ermöglichen. Diese Schranken sollen nun wieder geschlossen werden, um den Durchgang für motorisierte Fahrzeuge zu verhindern.

Zudem stellt die Nutzung des Waldweges eine Gefahr dar, da der Weg die Strecke der Kleinbahn „Rasender Roland“ kreuzt. Die Bahnstrecke verläuft an einigen Stellen leicht erhöht, was dazu führen kann, dass größere Fahrzeuge aufsetzen oder sich festfahren. In solchen Fällen könnte es zu einer Kollision mit der Bahn kommen.

Drogen im Straßenverkehr (DiS)-Verkehrskontrolltag der Polizeiinspektion Stralsund vom 14. März 2025 mit stationärer Verkehrskontrolle auf dem Parkplatz Peenetal

Polizeiinspektion Stralsund (ots). Die Verkehrssicherheitsarbeit zählt mit zu den Hauptaufgabenfeldern der Landespolizei M-V. Dabei kommt der Umsetzung der Null-Toleranz-Strategie der Polizei gegenüber Alkohol, Drogen und Medikamenten im Straßenverkehr eine besondere Rolle zu. Im Bereich der Polizeiinspektion Stralsund wurde 2023 im Vergleich zum Vorjahr eine deutliche Zunahme bei den Verstößen gegen die gesetzlichen Vorschriften im Zusammenhang mit dem Führen eines Fahrzeuges unter Beeinflussung durch Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln festgestellt.

Dabei handelte es sich um 874 Straf- und Ordnungswidrigkeitenanzeigen (+ 21,90 Prozent = 157 Fälle). Im Zuge der Einführung des Cannabisgesetzes, der damit bei den Kraftfahrzeugführern zu erwartenden verstärkt fehlenden Abgrenzung zwischen Konsum und anschließendem Führen eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr, sind weitere negative Auswirkungen zu erwarten. Bereits im April und Dezember 2024 wurden DiS-Tage im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Stralsund durchgeführt. Ziel ist hierbei, die Sicherheit des Straßenverkehrs zu erhöhen und das Verhalten der Verkehrsteilnehmer nachhaltig positiv zu beeinflussen.

Die Polizeiinspektion Stralsund zieht insgesamt ein positives Fazit zu den Ergebnissen der gemeinsamen Verkehrskontrollen. Bei der heutigen (14. März 2025) gemeinsamen Verkehrskontrolle auf dem Parkplatz Peenetal der BAB 20 in Fahrtrichtung Stettin zusammen mit dem Hauptzollamt Stralsund, die unter dem Themenschwerpunkt Alkohol, Drogen und Medikamente im Straßenverkehr laufen, wurden folgende Ergebnisse erzielt: Insgesamt wurden im Zeitraum von 12:00 bis 20:00 Uhr 185 Fahrzeuge kontrolliert.

Dabei wurden 21 Ordnungswidrigkeiten und 10 Straftaten registriert. Bei 22 Verkehrsteilnehmern besteht gegenwärtig der Verdacht, dass sie unter dem Einfluss von Alkohol (2) bzw. Drogen (20) am Straßenverkehr teilgenommen haben. Gegen sie wurden entsprechende Ermittlungen eingeleitet. Neben den o.a. Verkehrsverstößen stellten die kontrollierenden Beamten auch einen Verkehrsteilnehmer fest, welcher ohne die erforderliche Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug führte und darüber hinaus wurden zwei Verstöße gegen das Waffengesetz festgestellt.

Zudem wurden auch andere Mängel registriert, bei denen sogenannte Kontrollberichtsverfahren eingeleitet wurden, in denen den Verantwortlichen im Rahmen einer zeitlichen Frist die Gelegenheit gegeben wird, diese Mängel zu beseitigen (z.B. abgelaufene Hauptuntersuchung, nicht mitgeführte Dokumente, bauliche Mängel usw.).

Die Ergebnisse zeigen, wie wichtig die Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei ist. Berauschte Fahrer zählen mit zu den Hauptunfallursachen von zum Teil folgenschweren Verkehrsunfällen. Neben Alkohol zählen zu den an den häufigsten konsumierten Rauschmitteln u.a. Cannabis (THC), Amphetamine, Kokain, Heroin und Ecstasy. Dabei drohen den Betroffenen/Beschuldigten neben möglichen strafrechtlichen Konsequenzen auch empfindliche Sanktionen durch die Bußgeldstelle oder Fahrerlaubnisbehörde.

Fahranfänger liefern sich Rennen in Stralsund

Stralsund (ots). Während ihrer Streifentätigkeit wurden zwei Beamte der Polizei in Stralsund am Dienstag, dem 12. März 2025 gegen 21:10 Uhr auf zwei PKW aufmerksam, welche innerorts augenscheinlich zu schnell unterwegs waren.

An einer Ampel beschleunigten die beiden PKW zusammen plötzlich so stark, dass die Beamten ihnen folgten, um sie für eine Verkehrskontrolle anzuhalten. Dafür mussten sie zwischenzeitlich auf bis zu 125 km/h innerorts beschleunigen, um den Sichtkontakt zu den beiden Fahrzeugen nicht zu verlieren. Auf Höhe des Strelaparkes konnten diese jedoch erreicht, und eine anschließende Verkehrskontrolle durchgeführt werden.

Der 19-jährige Fahrer eines PKW Volkswagen und der 20-jährige Fahrer eines PKW Hyundai befinden sich noch in der Probezeit. Während der Kontrolle gaben sie an, dass man offenbar hätte schauen wollen, welches Fahrzeug von beiden schneller sei. Die Führerscheine der beiden jungen Männer wurden sichergestellt und die Weiterfahrt untersagt. Es wurde Strafanzeige wegen des Verdachts des Verbotenen Kraftfahrzeugrennens aufgenommen.