Fahrzeugführer unter erheblicher Alkoholeinwirkung auf der Autobahn 20

Grimmen (ots). Am 28.02.2026 gegen 13:00 Uhr teilt ein aufmerksamer Zeuge der Einsatzleitstelle des Polizeipräsidiums einen PKW Citroen mit auffälliger Fahrweise auf der BAB 20 zwischen den Anschlussstellen Stralsund und Greifswald in Fahrtrichtung Berlin mit. Daraufhin erfolgte der Einsatz mehrerer Funkstreifenwagen des AVPR Grimmen und des Polizeihauptreviers Greifswald.

Zwischenzeitlich hatte der PKW die BAB 20 an der Abfahrt Greifswald verlassen und konnte kurz darauf durch Einsatzkräfte des AVPR Grimmen im Bereich der Ortslage Griebenow gestoppt werden. Bei der anschließenden Kontrolle des 52-jährigen Fahrzeugführer konnte Alkoholgeruch in der Atemluft festgestellt werden.

Ein Atemalkoholvortest ergab einen Wert von knapp über 3 Promille. Daraufhin erfolgte eine Blutprobenentnahme in einem Krankenhaus und die Sicherstellung des Führerscheins. Gegen den Fahrzeugführer wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet.

Mann auf Fahrbahn stört Verkehr auf Grünhufer Bogen in Stralsund

Stralsund (ots). Am 27.02.2026 gegen 20:30 Uhr erhielt eine Funkstreifenbesatzung den Auftrag, sich zum Bereich des Tierparks Stralsund zu begeben. Ein Hinweisgeber hatte gemeldet, dass sich eine männliche Person auf der Fahrbahn des Grünhufer Bogens aufhalten soll und in den Verkehr eingreift.

Vor Ort trafen die Beamten auf einen 24-jährigen Mann, der bereits polizeilich bekannt ist. Dieser zeigte sich zunächst aufgebracht, konnte jedoch durch die Einsatzkräfte beruhigt werden. Nach bisherigen Erkenntnissen hatte sich der Mann kurzzeitig auf der Fahrbahn aufgehalten, ohne dabei andere Verkehrsteilnehmer konkret zu gefährden oder zu behindern. Der Mann lehnte angebotene Hilfe durch die Beamten ab. Da er zeitlich und örtlich orientiert war, wurde er aufgefordert, die Örtlichkeit zu verlassen. Dieser Aufforderung kam er nach. Die Einsatzkräfte verblieben noch kurze Zeit vor Ort. Weitere polizeiliche Maßnahmen waren nicht erforderlich.

Alkoholisiert mit dem Fahrrad unterwegs – Strafverfahren eingeleitet

Ribnitz-Damgarten (ots). Am 28.02.2026 gegen 01:00 Uhr wurde die Polizei in Ribnitz-Damgarten auf einen auffälligen Fahrradfahrer aufmerksam, welcher bereits vorher in Erscheinung getreten war.

Im Rahmen der Kontrolle stellten die eingesetzten Beamten deutliche Anzeichen einer Alkoholisierung fest. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von über zwei Promille. Der 44-jährige Fahrradfahrer wurde anschließend zur Durchführung einer Blutprobenentnahme in ein Krankenhaus gebracht.

Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er entlassen.

Abschlussmeldung: Vollsperrung der Rügenbrücke nach Fahrzeugbrand

Stralsund (ots). Am heutigen Dienstag (17. Februar 2026) kam es gegen 09:15 Uhr zu einem Fahrzeugbrand auf der Bundesstraße 96.

Offenbar durch einen technischen Defekt brannte ein PKW der Marke Mercedes hinter der Abfahrt Altefähr in Fahrtrichtung Stralsund. Der 65-jährige Fahrer und sein Beifahrer blieben unverletzt. Die Feuerwehr konnte den Brand löschen. Ein Abschleppunternehmen kam zur Bergung des Fahrzeuges vor Ort.

Die Rügenbrücke war für etwa drei Stunden voll gesperrt, da das Löschwasser die Farbahn vereiste und der Winterdienst zur Beräumung der Fahrbahn zum Einsatz kam. Es entstand Sachschaden in Höhe von 25.000 Euro.

AMG E53 auf A20 bei Abstandsverstoss gefilmt: Fahrverbot – Polizei warnt vor unterschätzter Gefahr

Grimmen (ots). Bereits am 20. Januar 2026 war der Videowagen des Autobahn- und Verkehrspolizeireviers Grimmen auf der Bundesautobahn 20 zwischen den Anschlussstellen Grimmen West und Grimmen Ost in Fahrtrichtung Stettin im Einsatz.

Gegen 08:00 Uhr näherte sich auf der linken Fahrspur ein Mercedes AMG E 53 dem Videofahrzeug von hinten und schloss dabei schnell und vor allem deutlich zu dicht auf. Bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von 152 km/h unterschritt der Mercedes den erforderlichen Sicherheitsabstand erheblich. Bei dieser Geschwindigkeit wäre ein Mindestabstand von 76 Metern erforderlich gewesen. Nach Toleranzabzug betrug der tatsächliche Abstand jedoch nicht einmal 15 Meter.

Videowagen filmt zu geringen Abstand auf der Autobahn A20 zwischen Grimmen West und Ost
Foto: Polizei

Doch damit nicht genug: Nach dem Überholen des Videofahrzeugs setzte der Mercedes seine Fahrt auf der linken Fahrspur fort und fuhr anschließend bei einer Geschwindigkeit von 166 km/h auch auf einen vorausfahrenden BMW viel zu dicht auf. Der von den Polizeibeamten errechnete Abstand betrug etwas mehr als 21 Meter – erforderlich wären mindestens 83 Meter gewesen. Im weiteren Verlauf verließ der Mercedes die Autobahn und fuhr auf den Rügenzubringer in Richtung Stralsund. Dort überschritt er zudem die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 31 km/h.

Nach dem Anhalten des Fahrzeugs stellten die Beamten fest, dass es sich bei der Fahrzeugführerin um eine 19-jährige Fahranfängerin handelte, die sich noch in der Probezeit befand. Sie erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von mehr als 600 Euro sowie ein zweimonatiges Fahrverbot. Darüber hinaus wird sie sich als Fahranfängerin voraussichtlich auch mit Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde auseinandersetzen müssen, unter anderem mit einer möglichen Nachschulung.

Ein weiterer Abstandsverstoß wurde am 30. Januar 2026 festgestellt. Gegen 17:00 Uhr war der Videowagen auf der Bundesstraße 96 auf der Insel Rügen zwischen den Anschlussstellen Garz und Altefähr unterwegs. Hier fuhr ein Lkw Mercedes Sprinter dem Videofahrzeug bei einer Geschwindigkeit von 93 km/h bis auf lediglich acht Meter auf. Erforderlich wäre in diesem Fall ein Sicherheitsabstand von 46,5 Metern gewesen. Den 24-jährigen Fahrzeugführer aus Berlin erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von 240 Euro.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang erneut auf die große Gefahr durch zu geringe Sicherheitsabstände hin. Üblicherweise wird vom Erkennen einer Gefahrensituation bis zum Betätigen des Bremspedals von einer Reaktionszeit von etwa einer Sekunde ausgegangen. Bei 100 km/h legt ein Fahrzeug in dieser Zeit bereits rund 28 Meter zurück, bei 150 km/h sogar knapp 42 Meter – noch bevor überhaupt mit dem Bremsen begonnen wird. Hinzu kommt anschließend der eigentliche Bremsweg.

Eine erhebliche Unterschreitung des Sicherheitsabstandes ist daher keinesfalls als Kavaliersdelikt zu werten. Sie stellt eine ebenso hohe Gefahr im Straßenverkehr dar wie ein erhebliches Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und sollte keinesfalls unterschätzt werden.

Videowagen stoppt leichtsinnigen Fahranfänger

Grimmen (ots). In den Abendstunden des Mittwochs, dem 04. Februar 2026 gegen 18 Uhr stellten Beamte der besonderen Verkehrsüberwachung des Autobahn- und Verkehrspolizeireviers Grimmen auf der Landesstraße 30 zwischen Bartmannshagen und Grimmen einen PKW Audi fest, welcher sie zunächst überholte. Das zivile Dienstfahrzeug, also der Videowagen, war für den Fahrzeugführer nicht als Funkstreifenwagen zu erkennen.

Nach dem Überholvorgang beschleunigte er sein Fahrzeug stark, weshalb die Videoaufzeichnung gestartet wurde. Auf einer sich anschließenden Strecke, welche laut Verkehrszeichen eine Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h zulässt, fuhr er dann mit durchschnittlich 145 km/h vor den Beamten. Die Fahrt wurde dokumentiert, der Fahrer im Anschluss in Grimmen einer Kontrolle unterzogen.

Hierbei stellte sich heraus, dass sich der 19-jährige Fahrer aus dem Landkreis Vorpommern-Rügen sogar noch in seiner Probezeit befindet. Da die zulässige Höchstgeschwindigkeit um weit mehr als fünfzig Prozent überschritten wurde, ist von einer vorsätzlichen Begehungsweise der Ordnungswidrigkeit auszugehen. Dementsprechend sieht der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog ein Bußgeld vo
1400 Euro, drei Monaten Fahrverbot und zwei Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg vor.

Da er seine Probezeit noch nicht beendet hat, wird der 19-Jährige jedoch außerdem mit weiteren Maßnahmen durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde rechnen müssen.

Autofahrerin ohne Fahrerlaubnis und Zulassung unter Drogenverdacht gestoppt

Sassnitz (ots). Im Rahmen der Streifentätigkeit stoppten Beamte am Dienstagmorgen (13. Januar 2026) gegen 07:15 Uhr im Stadtgebiet von Sassnitz einen Pkw, der anschließend wegen mehrerer Verstöße die Fahrt nicht fortsetzte. Im Zuge der Kontrolle stellte sich heraus, dass das Fahrzeug bereits außer Betrieb gesetzt war und die angebrachten Kennzeichen manipuliert sein könnten, sodass das Fahrzeug unzulässigerweise im öffentlichen Straßenverkehr genutzt wurde.

Weiterhin ergab die Überprüfung, dass die 43-jährige Fahrerin des Ford aufgrund einer vorangegangenen Verkehrsstraftat nicht mehr im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war. Ein durchgeführter Atemalkoholtest verlief negativ. Allerdings zeigte die Frau von der Insel Rügen Anzeichen, die auf einen möglichen Konsum von Betäubungsmitteln hindeuteten.

Aus diesem Grund sollte zur Beweissicherung eine Blutprobenentnahme durch einen Arzt durchgeführt werden. Während der Maßnahme verhielt sich die Frau renitent und leistete Widerstand gegenüber den eingesetzten Beamten. Sowohl die Fahrzeugführerin als auch die Polizeibeamten blieben hierbei glücklicherweise unverletzt.

Gegen die 43-Jährige wurden mehrere Strafanzeigen gefertigt, unter anderem wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie wegen Verstößen gegen zulassungs- und versicherungsrechtliche Vorschriften, unter anderem gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Unterbundene Weiterfahrt deckt mehrere Straftaten auf

Grimmen (ots). Am Montag, dem 5. Januar 2026 erhielt die Polizei in Grimmen gegen 13:45 Uhr einen Hinweis einer Fahrzeugführerin auf einem Supermarktparkplatz in Grimmen. Die Anruferin teilte mit, dass sie beobachtet habe, wie ein aus ihrer Sicht erheblich alkoholisierter Mann gerade dabei war, mit einem Auto vom Parkplatz loszufahren. Um eine mögliche Fahrt zu verhindern, stellte die Frau ihr eigenes Fahrzeug vor den PKW des Mannes und verständigte die Polizei.

Die eingesetzten Polizeibeamten überprüften den 31-jährigen deutschen Mann vor Ort. Dabei bestätigte sich der Verdacht der Alkoholisierung. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,80 Promille. Darüber hinaus bestand der Verdacht des Konsums von Betäubungsmitteln. Weiterhin stellte sich heraus, dass der Mann nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.

Im Rahmen der weiteren Überprüfung ergaben sich zudem Hinweise darauf, dass der Mann den BMW unbefugt genutzt haben soll. Nach derzeitigen Erkenntnissen hatte er das Fahrzeug ohne Wissen und Erlaubnis der Eigentümerin in Gebrauch genommen.

Gegen den 31-Jährigen wurde Strafanzeigen unter anderem wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr, Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie unbefugten Gebrauchs eines Kraftfahrzeugs aufgenommen. Eine Blutprobenentnahme wurde angeordnet und durchgeführt. Das Fahrzeug wurde im Anschluss an die rechtmäßige Eigentümerin übergeben.

Mit Winterwetter in den Start der themenorientierten Verkehrskontrollen 2026: Polizei legt Fokus auf Hauptunfallursache bei Verkehrsunfällen

Neubrandenburg/Rostock (ots). Eine rote Ampel übersehen, ein Stoppschild überfahren oder auf der Nebenstraße die Vorfahrt missachtet – schon ist der Unfall passiert. Die Themen Vorfahrt und Vorrang waren 2024 die Hauptunfallursachen im Land Mecklenburg-Vorpommern. Mehr als 8.600 Vorfahrt- und Rotlichtverstöße stellte die Landespolizei 2024 fest. Im Falle solcher Verstöße bleibt es jedoch leider nicht immer nur bei Blechschäden. Oftmals kommt es zu schweren Verletzungen, in manchen Fällen auch zu Todesopfern.

Grund genug also, für die Beamtinnen und Beamten der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern, im Monat Januar bei den themenorientierten Verkehrskontrollen der Kampagne Fahren.Ankommen.LEBEN! den Fokus auf das Thema Vorfahrt/Vorrang zu legen. Denn jeder Unfall ist einer zu viel auf dem Weg zur Vision Zero, also null Verkehrstote.

Weiterer Schwerpunkt in diesem Monat ist der technische Zustand der Fahrzeuge. Dazu zählen Kontrollen von Bereifungen, Licht sowie der Zustand der Scheiben, insbesondere der Frontscheiben. Denn auch hier gab es im vergangenen Jahr mehrere Unfälle, die auf einen unzureichenden technischen Zustand der Fahrzeuge zurückzuführen waren. Im Zuge von landesweiten Kontrollmaßnahmen wurden bis November 2025 mehr als 800 Verstöße gegen Vorschriften zur Beleuchtung, Bereifung und der Bremsanlagen durch die Polizei festgestellt. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres lag die Anzahl auf einem annähernd gleichen Niveau.

In den acht Polizeiinspektionen der Polizeipräsidien Neubrandenburg und Rostock werden daher den gesamten Monat Januar verstärkt stationäre und mobile Kontrollen durchgeführt. Die Auftaktkontrollen finden am 06. Januar 2026 im Bereich der Polizeiinspektion Neubrandenburg statt.

Bezüglich des Zustands Ihres Fahrzeugs rät die Polizei zudem Folgendes:

  • Frostschutzmittel für Kühler- und Scheibenwischanlage regelmäßig kontrollieren und nachfüllen.
  • Die Lichtanlage regelmäßig prüfen und auch am Tag mit eingeschaltetem Abblendlicht fahren.
  • Fenster unbedingt regelmäßig von innen und außen reinigen, um damit Sichtbeeinträchtigungen zu vermeiden.
  • Beschädigungen, Profiltiefen, Reifendruck und Reifenalter bei der Bereifung prüfen. Dabei gilt zu beachten, dass die Winterbereifung seit Oktober 2024 das ALPINE-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) vorweisen muss. M+S-Reifen sind nicht mehr erlaubt. Wer doch noch damit fährt, riskiert ein Bußgeld ab 60 Euro und 1 Punkt. Im Falle eines Unfalls fällt das Bußgeld höher aus.

Silvester mal anders feiern – Verkehrskontrolle deckt unerwarteten „Partybus“ auf

Stralsund (ots). Am 31. Dezember 2025 kurz vor dem Jahreswechsel kontrollierten Polizeibeamte gegen 23:45 Uhr einen Mercedes Sprinter im Bereich des Knieperwalls in Stralsund. Vorausgegangen war ein Hinweis eines Verkehrsteilnehmers, der den Eindruck gewann, der Fahrer könne möglicherweise alkoholisiert sein.

Die Polizisten stoppten das Fahrzeug und unterzogen den 19-jährigen Fahrzeugführer einer entsprechenden Kontrolle. Der Verdacht hat sich nicht bestätigt: 0,0 Promille, keine Hinweise auf Drogenkonsum – nüchterner ging es kaum ins neue Jahr.

Die Besonderheit des Einsatzes zeigte sich jedoch im Anschluss: Während auf der vorderen Dreiersitzbank bereits zwei Beifahrer Platz genommen hatten, entdeckten die Beamten im Laderaum noch 13 weitere Personen, die dort ungesichert transportiert wurden. Alle Insassen waren zwischen 16 und 20 Jahre alt – von Sicherheitsgurten oder ordnungsgemäßen Sitzplätzen allerdings weit und breit keine Spur.

Da der 19-jährige Fahrer zwar im Besitz einer Pkw-Fahrerlaubnis war, für den Transport so vieler Personen jedoch eine andere Fahrerlaubnisklasse erforderlich gewesen wäre, wurde gegen ihn ein Verfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis eingeleitet. Auch der 21-jährige Halter des Fahrzeugs, der sich ebenfalls im Laderaum befand, erhielt eine entsprechende Anzeige nach § 21 StVG.

Die Weiterfahrt wurde selbstverständlich untersagt. Die minderjährigen Insassen wurden im Anschluss an ihre Erziehungsberechtigten übergeben. Da die Maßnahmen einige Zeit in Anspruch nahmen, dauerte der Einsatz über Mitternacht hinaus – und so rutschten die Beteiligten im Rahmen der polizeilichen Maßnahme ins neue Jahr. Sicherlich nicht die Silvesterparty, die sich alle vorgestellt hatten.

Was genau der Anlass dieser ungewöhnlichen „Sammelfahrt“ war, ist bislang nicht bekannt – vermutlich wollten die Personen gemeinsam zu einer Feier gelangen.

Live gehen schützt vor Strafe nicht

Binz (ots). Am gestrigen Sonntag, dem 30. November 2025, meldeten mehrere Hinweisgeber der Polizei gegen 20:00 Uhr, dass eine männliche Person den Straßenverkehr am Binzer Klünderberg gefährden würde. Der Mann soll mit einem langen Stock in der Hand vor Fahrzeuge gesprungen sein.

Die Polizei stellte daraufhin einen 41-jährigen Deutschen fest. Der Mann stand auf der Fahrbahn und hielt einen circa 40 cm langen Stab mit einer Actionkamera an der Spitze in der Hand. Nachdem der Mann durch die Polizeibeamten aufgefordert wurde, seine Videoaufnahme einzustellen, entgegnete er, dass er nicht filmen, sondern live senden würde. Die Actionkamera wurde daraufhin sichergestellt. Gegen den 41-Jährigen wird nun wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr ermittelt.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang auf Folgendes hin: Livestreams oder Videoaufnahmen rechtfertigen kein gefährliches Verhalten. Wer andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, ob für Videos, Fotos oder Live-Streams, macht sich strafbar. Das Betreten der Fahrbahn außerhalb gesicherter Bereiche ist lebensgefährlich und kann zu schweren Unfällen führen.

Digitale Inhalte rechtfertigen keine Gesetzesverstöße. Verstöße gegen Verkehrsregeln, das Behindern von Verkehrsteilnehmern oder riskante Aktionen für Online-Aufnahmen werden konsequent verfolgt.

Konflikt eskaliert – E-Scooter-Fahrerin verletzt

Bergen auf Rügen (ots). Die Bergener Polizei wurde am gestrigen Mittwoch (29. Oktober 2025) um 15:45 Uhr in die Feldstraße gerufen. Nach derzeitigem Kenntnisstand befuhr eine 32-jährige Frau mit einem Pkw Volkswagen die Feldstraße aus Richtung Innenstadt kommend in Fahrtrichtung Rotensee. Eine 24-jährige Deutsche befuhr mit ihrem E-Scooter der Marke Xiaomi die Feldstraße in entgegengesetzter Fahrtrichtung auf dem Gehweg. Augenscheinlich zeigte die 24-Jährige der 32-Jährigen eine despektierliche Geste. Die Frauen sollen sich aus dem Stadtbild kennen und bereits zuvor Differenzen gehabt haben.

In der weiteren Folge wendete die 32-Jährige und fuhr mit ihrem Fahrzeug offenbar mit überhöhter Geschwindigkeit auf dem Gehweg. Scheinbar wollte sie die 24-Jährige zur Rede stellen. Sie kollidierte mit der E-Scooter-Fahrerin. Die 24-Jährige stürzte und zog sich leichte Verletzungen zu. Da sie schwanger ist, wurde sie zur ärztlichen Untersuchung in ein Krankenhaus gebracht. Es entstand ein Sachschaden von etwa 2.000 Euro.

Die Kriminalpolizei hat nun Ermittlungen gegen die 32-Jährige wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung, des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und den Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung aufgenommen. Gegen die 24-Jährige wird wegen des Verdachts der Beleidigung ermittelt.

Rügen-Challenge – Polizei zieht positives Fazit

Insel Rügen (ots). Der Polizeieinsatz anlässlich der 15. Rügen-Challenge am vergangenen Wochenende (13. Oktober 2025) verlief aus Sicht der Polizei erfolgreich. Während des Radrennens, das etwa 200 Radsportler anzog, kam es zu erheblichen Verkehrseinschränkungen mit Auswirkungen auf die gesamte Insel Rügen. Die Sicherheit des Verkehrs wurde durch verkehrslenkende und -regulierende Maßnahmen gewährleistet.

Die Zusammenarbeit mit dem Veranstalter gestaltete sich eng und professionell, sodass die Polizei auf ein gelungenes Sportevent zurück blicken kann. Die Kooperation aller Beteiligten trug maßgeblich zu einem sicheren Verlauf der 15. Rügen-Challenge bei. Die Polizei bedankt sich bei allen verständnisvollen Verkehrsteilnehmern, während der Sperrmaßnahmen während der Veranstaltung.

Verkehrseinschränkungen in Stralsund und auf der Insel Rügen am 11. und 12. Oktober 2025

Stralund / Insel Rügen (ots) – Auf Grund mehrerer Veranstaltungen kommt es am kommenden Wochenende in Stralsund und auf der Insel Rügen zu erheblichen Verkehrsbehinderungen.

Samstag, 11. Oktober 2025

Für den Rügenbrückenlauf sind folgende Straßensperrungen von 08:00 – 15:30 Uhr in Stralsund geplant: Bundesstraße 96, Rügenbrücke mit Auffahrrampe Anschlussstelle Greifswald in Fahrtrichtung Rügen, An der Hafenbahn, Schwarze Kuppe, Werfstraße (frei bis Tankstelle), Parkplatz Mahnkesche Wiese. Die Umleitungen in Richtung Rügen und in Richtung Altstadt werden entsprechend ausgewiesen. Es wird empfohlen, den Veranstaltungsraum großräumig zu umfahren.

In der Zeit zwischen 09:00 und 15:00 Uhr kommt es zu erheblichen Verkehrseinschränkungen auf der Insel Rügen auf Grund einer Radveranstaltung.

Folgende Strecken sind betroffen:

  • Strecke 1 (Start 09:00 Uhr)

Stralsund – Altefähr – Gustow – Garz – Putbus – Zirkow – Sellin Wilhelmstraße

  • Strecke 2 (Start: 10:00 Uhr)

Kap Arkona – Putgarten -Altenkirchen- Glowe – Sagard – Mukran – Binz -Sellin Wilhelmstraße

  • Strecke 3 (Start: 11:00 Uhr)

Sellin – Baabe – Middelhagen- Lobbe – Göhren und zurück nach Sellin Wilhelmstraße

Die Jugendfeuerwehr Binz richtet einen Berufsfeuerwehrtag aus. Im Rahmen dieser Veranstaltung ist mit verstärktem Fahrzeugverkehr durch Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr sowie des Deutschen Roten Kreuzes in der Zeit zwischen 09:30 und 21:30 Uhr in Binz und in Prora zu rechnen.

Am Sonntag, dem 12. Oktober 2025, kommt es erneut zu Verkehrsbehinderungen auf der Insel Rügen auf Grund einer Radsportveranstaltung zwischen 11:00 und 15:00 Uhr. Start- und Zielort ist das Ostseebad Sellin. Es kann zu zeitweiligen Sperrungen auf der Bundesstraße 196, insbesondere in den Bereichen Mönchgut, Putbus, Bergen, Prora und Sassnitz kommen. Die Polizei wird diese Veranstaltung begleiten.

Es wird empfohlen, die An- und Abfahrten zur und von der Insel Rügen außerhalb der oben genannten Veranstaltungszeiten zu planen. Hoteliers und Gastgeber werden gebeten, ihre Feriengäste entsprechend zu informieren.

Geschwindigkeitskontrolle deckte nach Verfolgungsfahrt mehrere Straftaten auf

Marlow (ots). Am gestrigen Donnerstag (25.09.2025) führten Beamte des Polizeireviers Ribnitz-Damgarten eine Geschwindigkeitsmessung auf der Landesstraße 18 auf Höhe des Abzweigs Fahrenhaupt durch. In diesem Bereich finden aktuell Bauarbeiten statt, sodass die Strecke nicht für Durchgangsverkehr freigegeben ist und auch auf eine Geschwindigkeit von 50 Km/h begrenzt ist.

Kurz vor 10:00 Uhr befuhr ein grauer VW-Transporter die Strecke und wurde mit 75 Km/h eingemessen. Das Fahrzeug hat auf Anhaltesignale nicht reagiert, sondern fuhr an der Kontrollstelle vorbei, woraufhin erst ein Streifenwagen den besagten Transporter unter Nutzung von Sonder- und Wegerechten verfolgtet. Eingeschaltet waren hier das blaue Blinklicht, das Signalhorn sowie das vordere Anhaltesignal „STOP POLIZEI“.

Die Verfolgungsfahrt, die anschließend mehrere Funkwagen aufnahmen, erstreckte sich über etwa zehn Kilometer, auch über Feld- und Waldwege. Die Verfolgung endete für den Flüchtenden damit, dass er sein Fahrzeug auf einer Erderhebung festfuhr. Die Polizisten konnten den 38-jährigen Fahrer daraufhin stellen.

Bei der anschließenden Überprüfung des bereits polizeibekannten Mannes kam heraus, dass dieser vermutlich nicht nur unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand, sondern offensichtlich auch nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Der aus dem Landkreis Vorpommern-Rügen stammende Mann muss sich zudem noch wegen des Verdachts des illegalen Fahrzeugrennens verantworten.

Stralsunder Polizei stoppt alkoholisierten Autofahrer

Stralsund (ots). Am Mittwochabend, dem 17.09.2025, gegen 19:00 Uhr wurden die Beamten des Polizeihauptreviers Stralsund auf einen grauen BMW aufmerksam, weil dieser in Schlangenlinien auf L 21 aus Richtung Barth kommend in Richtung Stralsund fuhr.

Die Polizisten stoppten diesen BMW und führten eine Verkehrskontrolle durch. Am Steuer saß ein 34-jähriger Syrer, der einen alkoholisierten Eindruck machte. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,1 Promille.

Zur Beweissicherung wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet. Gegen den Fahrzeugführer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und der Führerschein wurde sichergestellt.

Polizei warnt: Raserei und Social-Media-Videos sind kein Spaß, sondern Straftaten

Stralsund (ots). Ein aufmerksamer Internetnutzer hat der Polizei in Stralsund einen Hinweis auf einen Instagram-Account gegeben, auf dem Videos veröffentlicht wurden, die mutmaßlich ein Fahrzeug im Stadtgebiet von Stralsund zeigen. Auf den Aufnahmen ist zu sehen, wie ein Fahrzeugführer mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit – mehr als 100 km/h – durch den innerstädtischen Bereich fährt.

Die Polizei hat daraufhin Ermittlungen wegen des Verdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens aufgenommen. Illegale Straßenrennen sind kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Nach § 315d StGB drohen bei einer Verurteilung Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren. Zudem kann die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperre für die Neuerteilung verhängt werden.

Die Polizei weist eindringlich darauf hin: Mit solchen Fahrmanövern werden nicht nur die Insassen, sondern auch unbeteiligte Verkehrsteilnehmer erheblich gefährdet. Überhöhte Geschwindigkeit gehört nach wie vor zu den Hauptursachen schwerer Verkehrsunfälle.

Immer wieder werden Fahrten mit überhöhter Geschwindigkeit in sozialen Netzwerken präsentieren. Die Polizei warnt ausdrücklich davor, solche Handlungen nachzuahmen oder zu verharmlosen. Es handelt sich hierbei nicht um „Spaßvideos“, sondern um lebensgefährliche Situationen mit strafrechtlichen Konsequenzen.

Die Kriminalpolizei wird den Sachverhalt konsequent verfolgen und geht allen Hinweisen zu illegalen Straßenrennen nach. Wer verdächtige Beobachtungen macht oder Aufnahmen von riskanten Fahrmanövern sieht, wird gebeten, diese der Polizei zu melden.

E-Scooter Fahrer beschäftigen die Polizei in Vorpommern-Rügen

Vorpommern-Rügen (ots). In den letzten 24 Stunden gerieten mehrfach Fahrer von E-Scootern ins Visier der Polizei.

Ohne Versicherungsschutz auf Rügen

So kam es gestern (09.09.2025) gegen 14:00 Uhr zu einer Verkehrskontrolle in Putbus auf Rügen. Dort wurde im Rahmen der Streifentätigkeit vor einer Grundschule eine 28-jährige Fahrerin eines Elektrorollers angehalten und festgestellt, dass die Frau mit aserbaidanischer Staatsbürgerschaft keinen Nachweis über die notwendige Versicherung erbringen konnte. Dies stellt allerdings kein Kavalierdelikt dar, sondern ist eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz und zieht eine Strafanzeige nach sich.

Unter Drogeneinfluss in Stralsund unterwegs

Ebenfalls am gestrigen Dienstag, stoppten die Beamten in Stralsund gegen 10:00 Uhr im Stadtteil Knieper einen 25-jährigen Mann der ebenfalls auf einem Elektro-Scooter unterwegs war. Auch dieser Fahrer konnte keinen Versicherungsnachweis erbringen und zudem ergaben sich im Rahmen der Kontrolle noch Anhaltspunkte für den Konsum von Betäubungsmitteln. So wurde neben der Strafanzeige wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz auch noch eine Ordnungswidrigkeit wegen des Verdachts einer Drogenfahrt aufgenommen und eine Blutprobe zur Beweissicherung in einem Krankenhaus entnommen.

Bundespolizei stoppt berauschten Rollerfahrer

Am gestrigen Abend kurz vor 24:00 Uhr stoppte Beamte der Bundespolizei einen E-Scooter im Grünhufer Bogen in Stralsund. Der 23-jährige Mann war nicht nur ohne gültige Versicherung unterwegs, sondern auch mit fast 0,9 Promille Alkohol. Als die Polizisten den Mann weiterhin überprüften stellte sich auch bei diesem Fahrer heraus, dass er vermutlich unter Drogeneinfluss stehen könnte. Da der Drogenvortest positiv ausfiel wurde eine Blutprobe angeordnet und im Krankenhaus entnommen. Die Weiterfahrt endete auch für diesen Teilnehmer im Straßenverkehr.

Unfall mit dem E-Scooter deckt weitere Vergehen auf

Gegen 16:00 Uhr meldeten sich Rettungskräfte bei der Stralsunder Polizei und baten um Unterstützung bei der Behandlung eines Patienten nach einem Verkehrsunfall. So sei der 31-jährige Mann alleinbeteiligt mit seinem Elektroroller gestützt und habe sich dadurch eine Verletzung am Kopf zugezogen. Die Beamten trafen in der Lion-Feuchtwanger-Straße dann nicht nur einen offensichtlich aggressiven und verletzten Mann vor, sondern bemerkten auch die Alkoholisierung des Verunfallten. Ein Atemalkoholtest zeigt über 1,6 Promille und ein Drogentest ein positives Ergebnis auf THC an.

Die Polizei erinnert erneut an die wichtigsten Verhaltensweisen für Fahrerinnen und Fahrern von E-Scootern Elektroroller dürfen im öffentlichen Verkehr nur mit Versicherungskennzeichen gefahren werden. Es ist nur eine Person pro Scooter erlaubt. Es gelten die gleichen Regeln wie bei Autofahrern, was den Alkohol- und Drogenkonsum sowie die Nutzung von Mobiltelefonen angeht.

Ergebnisse der Auftaktveranstaltung „Fahren.Ankommen.LEBEN!“ mit den Schwerpunkten Schulwegsicherung und Geschwindigkeit

Neubrandenburg/Rostock (ots). Ein aufregender erster Schultag liegt hinter den mehr als 160.000 Schülerinnen und Schülern in Mecklenburg-Vorpommern – das neue Schuljahr hat begonnen.

Seit Schulbeginn kontrollieren Einsatzkräfte der Polizeipräsidien Neubrandenburg und Rostock im Zusammenhang mit der Verkehrskampagne „Fahren.Ankommen.LEBEN!“ Fahrzeugführer in ganz Mecklenburg-Vorpommern daher zu den aktuellen Schwerpunkten Schulwegsicherung und Geschwindigkeit.

Im Bereich beider Polizeipräsidien wurden landesweit am gestrigen Montag (08.09.2025) insgesamt etwa 2.500 Fahrzeuge kontrolliert. Im Rahmen der Kontrollen waren mehr als 130 Beamtinnen und Beamte im Einsatz. Dabei konnten insgesamt fast 330 Verstöße aufgrund überhöhter Geschwindigkeit innerorts sowie außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt werden.

Weiterhin wurden 47 weitere Verstöße im direkten Umfeld von Schulen geahndet – dabei handelte es sich um die Nutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt, dem Fehlverhalten rund um die Themen Vorfahrt und Vorrang und die fehlerhafte Nutzung von Rückhalteeinrichtungen. Dabei haben die Beamten eine erschreckende Anzahl von Ordnungswidrigkeitanzeigen gegen Eltern aufgenommen, weil die Schülerinnen und Schüler nicht oder nicht richtig angeschnallt waren, einen falschen Kindersitz nutzten oder erst gar keine Rückhaltesysteme im Fahrzeug waren.

Die Polizei wird in den kommenden Wochen weiterhin verstärkt unter den genannten Schwerpunkten kontrollieren.