Strafanzeige gegen Jugendliche

Stralsund. Am 05. Februar 2014, gegen 15:10 Uhr kam es im Stralsunder Stadtteil Knieper zu einer gefährlichen Körperverletzung zum Nachteil eines Kindes. Während ein siebenjähriger Junge aus Stralsund mit seinen Freunden auf einer Rasenfläche der Stadt spielte, schossen drei Jugendlichen, zwei Männer und eine Frau im Alter von 16 und 17 Jahren, abwechselnd mit einer Luft-Federdruckwaffe von einem Grundstück in Richtung der Kindergruppe. Dabei wurde ein Siebenjähriger von einem Geschoss im Bereich des Oberkörpers getroffen und leicht verletzt. Die drei Tatverdächtigen konnten von Beamten des Polizeihauptreviers Stralsund festgestellt werden. Gegen den 16-Jährigen aus der Gemeinde Kramerhof und gegen die beiden 17-jährigen Stralsunder wurden Strafanzeigen wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz aufgenommen. Die Waffe stellten die Polizisten sicher. Die Stralsunder Kriminalbeamten haben die Ermittlungen aufgenommen.

Diebstahl von Personenkraftwagen

Stralsund. In der Nacht vom 04. zum 05. Februar 2014, zwischen 18:00 Uhr und 06:00 Uhr, wurden ein Audi SUV im Stralsunder Stadtteil Knieper Vorstadt und ein Audi A6 im Stadtteil Frankensiedlung entwendet. Der oder die bislang unbekannten Täter entwendeten die Personenkraftwagen, die am Vorabend vom jeweiligen Benutzer an der Wohnadresse abstellt wurden. Als die Bewohner am Morgen des darauffolgenden Tages ihre Häuser verließen, sahen sie, dass die Fahrzeuge nicht mehr auf ihren Parkflächen standen.

Drei Stunden später, gegen 09:10 Uhr, bestreiften Beamte des Polizeihauptreviers Greifswald einen Garagenkomplex unweit eines Parkplatzes in der Stadt. Auf diesem sichteten die Polizisten den in Fahndung stehenden Audi SUV. Bei der Inaugenscheinnahme des Pkw konnten Spuren festgestellt werden, die auf einen Diebstahl des Fahrzeuges schließen ließen. Zur Eigentums- und Spurensicherung begaben sich Greifswalder Kriminalbeamte vor Ort.

Der Audi A6 konnte bislang noch nicht aufgefunden werden. Der Gesamtwert der beiden Fahrzeuge wird auf 37.000 Euro geschätzt. Die Ermittlungen dauern an.

Pkw fährt auf Entsorgungsfahrzeug auf

B 105, Groß Miltzow (Vorpommern-Rügen). Am 04. Februar 2014, gegen 08:55 Uhr ereignete sich zwischen einem Personenkraftwagen und einem Lkw ein Auffahrunfall auf der Bundesstraße 105. Beide Fahrzeuge passierten die B 105 aus Richtung Stralsund in Richtung Greifswald, als der vorausfahrende 53-jährige Fahrer des Lkw aus der Gemeinde Sundhagen in Richtung Groß Miltzow abbiegen wollte. Ein 19-jähriger VW-Fahrer bemerkte das Vorhaben zu spät, leitete trotz Sperrlinie einen Überholvorgang ein und fuhr auf das Entsorgungsfahrzeug auf. Infolge der Kollision erlitten der Fahrzeugführer des Pkw und dessen 33-jährige Beifahrerin, beide aus der Gemeinde Völschow, leichte Verletzungen. Zum Zweck der Bergung des nicht mehr fahrbereiten VW mussten die Beamten des Polizeireviers Grimmen die B 105 für ca. 30 Minuten halbseitig sperren. Der entstandene Sachschaden wird auf etwa 10.500 Euro geschätzt.

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch Kinder

B 109 (Vorpommern-Rügen). In den Abendstunden des 03. Februar 2014, gegen 18:50 Uhr kam es auf der Bundesstraße 109/ Ortsumgehung Greifswald zu einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Als eine 59-jährige VW-Fahrerin aus Grimmen die Ortsumgehung in Richtung Levenhagen passierte und die Brücke Hinrichshagen durchfuhr, erschrak sie, weil sie plötzlich ein lautes Poltergeräusch auf dem Kfz-Dach wahrnahm. Zur gleichen Zeit ging bei den Beamten des Polizeihauptreviers Greifswald ein Bürgerhinweis ein, dass mehrere Kinder von der o.g. Brücke Schneebälle auf die Fahrbahn warfen. Die Grimmenerin behielt die Kontrolle über ihr Fahrzeug und vermied so einen Verkehrsunfall. Die Kinder konnten nicht mehr aufgegriffen werden.

Unter Drogeneinfluss

Stralsund. Am Abend des 03. Februar 2014 befuhren Beamte des Polizeihauptreviers Stralsund den Knieperdamm der Stadt aus Richtung Olof-Palme-Platz in Richtung Prohner Straße. Gegen 20:25 Uhr führten sie bei einem 27-jährigen BMW-Fahrer eine Verkehrskontrolle durch. Es bestand der Verdacht, dass der Fahrzeugführer vor Fahrtantritt Drogen konsumiert hatte. Des Weiteren stellte sich bei der Personenüberprüfung heraus, dass er in der Vergangenheit mehrfach als Betäubungsmittelkonsument polizeilich in Erscheinung getreten war. Ein auf Urin basierender Drogenvortest reagierte positiv auf Abbauprodukte von Amphetamin und THC. Die Kfz-Schlüssel wurden durch die Polizisten sichergestellt. Nun muss sich der Stralsunder wegen Führens eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr unter Betäubungsmitteleinfluss und wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzt verantworten.

Gegen 23:10 Uhr belästigte ein 30-Jähriger in der Stralsunder Altstadt seine Nachbarn durch lautes Musikhören. Als Beamte des Polizeihauptreviers Stralsund an seiner Wohnungstür schellten und der Mieter öffnete, bemerkten die Polizisten sofort den markanten Geruch von Cannabiskonsum. Im Wohnraum wurde schließlich u.a. eine gebrauchte Wasserpfeife entdeckt. Die Funkwagenbesatzung beschlagnahmte Betäubungsmittelutensilien und nahm eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz auf.

Verkehrsunfall wegen Knallpanne: Fahrerin schwer verletzt

Marlow (Vorpommern-Rügen). Am frühen Abend des 02. Januar 2014, gegen 17:30 Uhr ereignete sich auf der Landesstraße 181/ Allerstorfer Chaussee in Marlow ein folgenschwerer Verkehrsunfall. Eine 23-jährige Daewoo-Fahrerin aus Ribnitz-Damgarten passierte die L 181 aus Richtung Marlower Stadtzentrum in Richtung Ribnitz-Damgarten, als sie plötzlich ein lautes „Knall“-Geräusch wahrnahm. Kurz darauf zog der Daewoo nach rechts und kam von der Fahrbahn ab. Im weiteren Verlauf kollidierte der Pkw mit einem Straßenbaum. Aufgrund des Zusammenstoßes wurde das Kfz auf die Straße zurückgeschleudert, überschlug sich und landete auf dem Dach. Die 23-Jährige erlitt schwere Verletzungen und wurde in die Klinik nach Ribnitz-Damgarten gebracht. Der Daewoo war nicht mehr fahrbereit und ist von einem Abschleppdienst geborgen worden. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf ca. 9.000 Euro.